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Thomas Seitz „Rassistische Gesinnung“ – Justizministerium will AfD-Politiker Beamtenstatus entziehen

Die rassistischen Posts von Staatsanwalt Thomas Setz stellen die politische Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue in Frage.

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Thomas Seitz hatte Begriffe wie „Quotenneger“, „Invasion“ und „Gesinnungsjustiz“, oder auch Bilder von einem Koran in einer Toilettenschüssel im Internet gepostet. Quelle: dpa

Stuttgart Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz könnte seinen Status als verbeamteter Staatsanwalt verlieren. Zu dieser Einschätzung kam am Montag in Stuttgart das Dienstrichtergericht.

Eine Einigung konnten der Staatsanwalt a.D. und sein Dienstherr, das baden-württembergische Justizministerium, während der mündlichen Verhandlung nicht erzielen. Seine Tätigkeit als Staatsanwalt ruht, weil er Bundestagsabgeordneter ist. Beide Seiten kündigten an, nach dem Urteil jeweils in die nächste Instanz gehen zu wollen.

Das Justizministerium will Seitz wegen „rassistischer Gesinnung“ und mangelnder Neutralität aus dem Beamtenverhältnis entfernen. Der heute 50-Jährige würde damit seine Pensionsansprüche verlieren. Seitz hatte in Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 auf Facebook und seiner eigenen Homepage gepostet und mit den Beiträgen und Fotos nach Ansicht des Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt.

Diesem Vorwurf folgte die Vorsitzende Richterin: Begriffe wie „Quotenneger“, „Invasion“ und „Gesinnungsjustiz“, aber auch Bilder etwa von einem Koran in einer Toilettenschüssel verletzten die Pflicht zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue, der ein Beamter unterliege.

Thomas Seitz argumentierte mit dem verschärften Ton in der politischen Debatte jener Zeit und mit dem Recht von Beamten, sich politisch zu betätigen und durchaus auch drastisch zu äußern. Viele Zitate und Begriffe seien zudem aus dem Kontext gerissen worden. Das Urteil soll in den nächsten Wochen schriftlich verkündet werden.

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