Tipps Wer aus der Sozialversicherung fliehen kann

Wir sind dann mal weg... Unzufrieden mit der Rente? Genervt von der Politik? Sich aus der Sozialversicherung zu verabschieden ist kompliziert, aber möglich.

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Schülerinnen zu Besuch im Bundestag: Notfalls zahlt der Nachwuchs selbst zurück Quelle: Laif/Peter Rigaud

Gut verdienen:

Wer brutto mehr als 48 600 Euro im Jahr verdient, darf sich privat krankenversichern. Diesen Wechsel will die neue Regierung erleichtern: Heute muss das Einkommen drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze liegen, künftig reicht wieder ein einziges Jahr. In der Rentenversicherung dagegen verhilft ein gutes Gehalt allein noch nicht zum Ausstieg.Selbstständig machen: Wer sein eigener Chef ist, darf sich auch bei der Rente privat absichern. Bei Existenzgründern ist das auch dann möglich, wenn sie nur einen Auftraggeber haben (normalerweise gilt das als Scheinselbstständigkeit). Wer unsicher ist, lässt seinen Status bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen.

Klug heiraten:

In einem Betrieb mitarbeitende Ehepartner können sich von der gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreien lassen, wenn sie Prokura haben.Rechtsform ändern: Normalerweise sind Handwerker bei der Rente pflichtversichert. Kniff für Skrupellose: Einfach eine Limited-Gesellschaft nach britischem Recht gründen – und die deutschen Sozialkassen verlassen.Als Vorstand firmieren: Vorstände von Aktiengesellschaften sind laut Sozialgesetzbuch von der Versicherungspflicht befreit. Mal eben eine Renten-Vermeidungs-AG im Nebenjob zu basteln, reicht aber nicht. Das gilt als Missbrauch.Berufsständisch absichern: Kammermitglieder wie Ärzte oder Architekten dürfen sich über ihre Versorgungswerke absichern. Trick unter fest angestellten Juristen: Nebenbei eine Anwaltszulassung beantragen und Prozesse betreuen. Schon ist man im Versorgungswerk der Anwälte.

Auswandern:

...wenn alles nichts hilft. Ausweg für alle, die an Vater Staat komplett verzweifeln.

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