Tödlicher Angriff Hamburger Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt

In einem Supermarkt in Hamburg stach der abgelehnte Asylbewerber Ahmad A. zu. Für die Opfer war es ein Angriff aus dem Nichts, so das Gerichtsurteil.

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Der 27-Jährige tötete bei seinem Angriff einen Menschen. Quelle: Reuters

Hamburg Sein Glaube nahm immer radikalere Züge an, in einer Edeka-Filiale griff er schließlich spontan zum Küchenmesser und attackierte wahllos Kunden: Der Messerstecher von Hamburg-Barmbek ist am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld des Palästinensers Ahmad A. fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der 27-Jährige habe sich des Mordes sowie versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Sakuth.

Der abgelehnte Asylbewerber hatte im Prozess gestanden, am 28. Juli 2017 in einer Edeka-Filiale im religiösen Eifer einen 50 Jahre alten Kunden erstochen und einen weiteren Mann schwer verletzt zu haben. Anschließend rannte er mit dem blutigen Messer in der Hand auf eine belebte Einkaufsstraße und verletzte noch fünf Passanten.

Mit starrem Gesichtsausdruck verfolgte Ahmad A. die Urteilsbegründung. Sein Verteidiger Christoph Burchard erklärte, er werde mit seinem Mandanten noch besprechen, ob man gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wolle.

Im Juli befand sich der Angeklagte laut Gericht in einer sehr religiösen Phase, war sehr aufgewühlt wegen des eskalierten Konflikts zwischen muslimischen Gläubigen und israelischen Sicherheitskräften um den Tempelberg in Jerusalem. Dafür sollten möglichst viele – aus seiner Sicht – Ungläubige mit heller Hautfarbe sterben. „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) rief er während der Tat.

„Der Angeklagte hat sich durch die Propaganda des IS instrumentalisieren lassen“, sagte Sakuth. Dazu beigetragen habe seine labile Persönlichkeit. Der nicht vorbestrafte Mann sei aber ein Einzeltäter gewesen und kein Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Die Opfer hätten nicht im Traum daran gedacht, angegriffen zu werden. Der Richter sprach von Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Ahmad A. sei voll schuldfähig.

In seinen ersten Vernehmungen bei der Polizei hatte er stolz auf seine Taten gewirkt, zeigte keine Reue. Er habe mediale Aufmerksamkeit für seine radikalen Ideen gewollt, sagte Sakuth. In seinem letzten Wort aber habe er sich glaubhaft bei den Opfern und ihren Familien entschuldigt. „Wir hoffen, dass das nicht lediglich wieder eine Phase in Ihrem Leben ist, sondern dauerhaft Ihre Einsicht bleibt“, sagte Sakuth zu dem Angeklagten.

Ahmad A. war im Prozess als „Mann mit zwei Gesichtern“ beschrieben worden. Nachdem er seit 2008 an verschiedenen Orten in Europa gelebt hatte, war er 2015 nach Deutschland gekommen. Dort wechselten sich westliche Lebensphasen mit streng religiösen ab und machten es für sein Umfeld schwer, ihn einzuschätzen. Er bekam kein Bleiberecht, konnte aber auch nicht ausreisen, weil Papiere fehlten. Er habe keine Perspektive gehabt, wie es im Leben weitergehen solle, sagte Verteidiger Burchard nach dem Urteil. Das könne keine Entschuldigung sein. „Aber es begünstigt natürlich eine Radikalisierung.“

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