Dieses Vorgehen hatte nicht nur 2005 Erfolg. Im seit 2012 gültigen Glücksspielvertrag werden gewerblich betriebene Spielautomaten nicht berücksichtigt – ganz im Sinne Gauselmanns. Der Glücksspielvertrag ist ein Staatsvertrag der bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für Glücksspiele schafft, um so die Spielsucht zu bekämpfen.
„Ohne politische Rückendeckung, die über aggressives Lobbying, über Parteispenden und Sponsoring organisiert wird, sind die Expansionsstrategien nicht möglich“, heißt es im Bericht in Hinblick auf Gauselmanns Tätigkeiten im Online-Sportwettenmarkt.
Bisher hat die gezielte Einflussnahme für niemanden Konsequenzen. „Rein rechtlich konnte dem Unternehmen keine Beeinflussung durch Geldzahlungen nachgewiesen werden, weil die Spenden von den Mitarbeitern getätigt wurden“, heißt es in der Studie. Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat die Büroräume durchsucht, aber keine Beweise dafür gefunden, dass die Spenden von Gauselmann stammten.
Auch von „verdeckten Spenden“ im Zusammenhang mit Unternehmen, die der FDP gehören und an denen sich Gauselmann beteiligt hat, ist im Bericht die Rede. So solle er für die Übernahme einer Firma zu viel gezahlt haben, was den Tatbestand der verdeckten Parteispende erfülle, heißt es mit Verweis auf Lobbycontrol. Auch WiWo-Online berichtete.
Fälle wie dieser sind dafür verantwortlich, dass sich in den letzten 15 Jahren gerade in den Medien die Deutung verbreitete, Lobbying sei „illegitime Interessenvertretung“ und eine Gefahr für die Demokratie. Dabei haben Verbandslobbyisten in der korporatistisch geprägten Bundesrepublik durchaus eine positive Funktion.
Keine belastbaren Angaben zu den finanziellen Aufwendungen
Seit den Achtziger Jahren holten Parlamentarier und Beamte Informationen bei Verbandslobbyisten ein, da die zunehmende Komplexität der Gesetze das notwendig machte. In den Neunzigern gingen die Unternehmen dazu über, ihre Interessen direkt gegenüber der Politik zu vertreten – ohne die Verbände als Kommunikatoren zu nutzen.
Heute ist es völlig normal, dass Lobbyisten an Anhörungen teilnehmen, die regelmäßig im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen durch die Ministerien und Ausschüsse des Bundestags veranstaltet werden. Hinzu kommen persönliche Gespräche und Veranstaltungen auf denen gezielt der Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern gepflegt wird. Schätzungen gehen davon aus, dass ein Lobbyist regelmäßig ca. 80 Kontakte im politischen Bereich pflegt.
Belastbare Angaben zu den finanziellen Aufwendungen oder den Umsätzen, die mit Lobbying erzielt würden, ließen sich nicht machen. Auch ein Register der Lobbyisten, das von der Vereinigung der Lobbyisten betrieben wird, gebe es nicht. Die Versuche der Selbstregulierung seien „sehr bescheiden“, schließt Transparency International daraus.
Im Bundestag gibt es dafür seit 1973 die Verbandsliste. Auf ihr sind über 2000 Verbände registriert, die Lobbying betreiben. Die Liste wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestags geführt – allerdings ist der Eintrag freiwillig und die Angaben wenig aussagekräftig. Informationen über den Haushalt des Verbands und der Zielsetzung der Lobbyorganisation werden nicht gemacht.
Auch die Wechsel von Politikern zu Unternehmen sei aus Sicht von Transparency International kaum geregelt. Jüngst gab es in diesem Zusammenhang wieder Stoff für Aufregung. Ex-Gesundheitsminister Daniel Bahr wechselte als Generalbevollmächtigter zur Allianz. Bahr wechselte damit in die Branche, für deren Regulierung er als Minister zuständig war. Transparency International fordert für solche Fälle eine dreijährige Karenzzeit.
In puncto Lobby-Kontrolle hat die Bundesregierung also noch viel zu tun.