Treffen der Landesfinanzminister Grundsteuer: Scholz verkündet Durchbruch – wieder einmal

Zwar nähern sich Bundes- und Ländesregierungen bei der künftigen Ausgestaltung der Grundsteuer an, aber noch gibt es keinen tragfähigen Kompromiss, stattdessen reichlich Streitpotenzial. Quelle: imago images

Die Reform ist hoch kompliziert und umstritten. Aber nach einem Gespräch mit seinen Länderkollegen will der Bundesfinanzminister rasch einen Gesetzentwurf vorlegen.

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) liebt gute Nachrichten offenbar so sehr, dass er sie gleich mehrfach verkündet. An diesem Donnerstag erklärte er nach einem Treffen mit den Länderfinanzministern einen Durchbruch bei den Gesprächen zur Grundsteuerreform. Sechs Wochen zuvor hatte Scholz schon einmal nach entsprechenden Gesprächen von einem Durchbruch gesprochen.

Nicht ganz so optimistisch äußerte sich der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) nach den Treffen an diesem Donnerstag. Er sei froh, sagte Schäfer, „dass es gelungen ist, den ursprünglich sehr bürokratischen Vorschlag des Bundes deutlich zu entschlacken“. Damit wird klar, dass die Finanzminister Fortschritte bei der Reform der Grundsteuer erreicht haben, aber noch kein Ergebnis. Zumal der bayerische Finanzminister von der CSU erklärte, immer noch gegen die Pläne für eine wertabhängige Ermittlung der Grundsteuer zu sein und für eine rein flächenmäßige Berechnung.

Deutlich weniger Aufwand als befürchtet

Wie die künftige Ermittlung der Grundsteuer aussehen wird, dazu wollte sich Scholz noch nicht äußern. Sein Ministerium will nun auf Basis der Gespräche mit den Länderministern von seinen Beamten einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen. Hessens Minister Schäfer erklärte dazu, die jetzt (zumindest mehrheitlich) gefundene Einigung würde zwar immer noch komplexer als ein reines Flächenmodell, aber nähere sich diesem deutlich an, was den Aufwand sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung anbetrifft. Insbesondere würden nicht mehr alle rund 20 Millionen Mietverhältnisse erfasst, was die Finanzverwaltung vor größte Probleme gestellt hätte. Statt dessen sollen Pauschalwerte verwendet werden. Im sozialen Wohnungsbau soll es zudem künftig Abschläge auf die Grundsteuer geben.

Die Kuh ist damit aber noch nicht ganz vom Eis. Schäfer: „Detailfragen müssen besprochen werden, sobald der konkrete Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vorliegt.“

Dann könnte es noch einmal heikel werden. Denn auf Basis konkreter Bemessungsparameter lässt sich dann errechnen, welche Regionen und Personengruppen zu den Gewinnern und Verlierern der Reform zählen werden. Die Verlierer dürften dann die Mieter und Eigenheimbewohner sein, für die sich die Mieten und Immobilienpreise ohnehin in den vergangenen Jahren stark verteuert haben. Mit anderen Worten: Wer mehr für das Wohnen zahlt, muss zudem noch höhere Grundsteuern zahlen. Die Betroffenen dürften sich also lautstark zu Wort melden. Und in dem aufgeheizten Klima stellt sich die Frage, ob sich dann nicht der ein oder andere Landesminister noch vom nun gefundenen Grundkonsens verabschiedet.

Damit bleibt offen, ob der Bundesfinanzminister den Gesetzentwurf wie geplant vor Ostern ins Kabinett einbringen kann. Der zeitliche Druck ist jedenfalls groß, da das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr die seit 1964 bestehenden Einheitswerte (in Ostdeutschland seit 1935) zur Ermittlung der Grundsteuer für grundgesetzwidrig erklärt hat. Gelingt die Reform nicht bis zum Jahresende, fällt die Grundsteuer nach dem Willen der Verfassungsrichter ersatzlos weg – 14 Milliarden Euro an jährlichen Steuereinnahmen wären für die Gemeinden plötzlich futsch.

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