
Die Gespräche zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) stecken in einer schweren Krise. Nun will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einen der größten Kritikpunkte entkräften, nämlich den der Geheimniskrämerei und Kungelei zulasten der Verbraucher. Dafür richtet sein Ministerium einen Leseraum mit acht Plätzen ein, wo Bundestagsabgeordnete, Minister und Regierungsbeamte ab dem 1. Februar die Verhandlungspapiere einsehen dürfen.
Allerdings sind strenge Auflagen vorgesehen, damit sich zwar die Abgeordneten informieren können, aber nichts direkt in die Öffentlichkeit sickert. Verboten sind im Leseraum Handys, PCs, Kameras und dergleichen - auch soll es Aufpasser im Raum geben. Immerhin sind handschriftliche Aufzeichnungen erlaubt.
Was Deutsche und Amerikaner über TTIP denken
Dieser Meinung ist jeder zweite Amerikaner – aber nur jeder fünfte Deutsche.
Hier sind sich die Deutschen und die Amerikaner nahezu einige: Jeweils jeder Fünfte glaubt das.
Dieser Ansicht sind zwölf Prozent der befragten Amerikaner und 61 Prozent der Deutschen.
Gabriel sieht in dem Leseraum einen Kompromiss zwischen dem Beharren - vor allem der USA - auf Geheimhaltung der Verhandlungen und dem öffentlichen Informationsbedürfnis. Gleichwohl kritisieren die TTIP-Kritiker auch diese Maßnahme. Die Nichtregierungsorganisation Foodwatch spricht von „Leseräumen als Hochsicherheitstrakt“.
Dagegen begrüßt Bundestagspräsident Norbert Lammert, dass die Bundestagsabgeordneten nun Einsicht in die konsolidierten Verhandlungsdokumente des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens nehmen können. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob die technischen und zeitlichen Möglichkeiten zum Studium der Dokumente dem Informationsbedürfnis und den Informationsrechten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages genügen, erklärt Lammert.
Ärger um die Schiedsgerichte
1959 unterschrieb Ludwig Erhard das erste globale Investitionsschutzabkommen der Welt – zwischen Deutschland und Pakistan. Es beruhte auf einem Entwurf von Hermann Josef Abs, dem früheren Vorstandssprecher der Deutschen Bank. Bis heute ist dieses Abkommen die Grundlage sämtlicher Freihandelsabkommen.
Das Abkommen sah vor, dass Investoren vor internationalen Schiedsgerichten gegen die Entscheidungen ausländischer Regierungen vorgehen konnten, sofern diese einen Enteignungscharakter hatten.
Das Abkommen war zwar bilateral – das heißt es galt für Deutschland wie für Pakistan gleichermaßen – allerdings kam damals niemand auf die Idee, dass pakistanische Investoren in Deutschland tätig werden könnten.
1994 errichteten die USA, Kanada und Mexiko die Nordamerikanische Freihandelszone NAFTA. Das Abkommen gilt als Blaupause für TTIP und CETA. Als Streitschlichtungsmechanismus ist auch hier ein Investorenschutz eingebettet.
Mit NAFTA kamen Anwaltskanzleien und Unternehmen auf die Idee, den Investorenschutz verstärkt als Rechtsschutzmittel gegen staatliche Entscheidungen zu nutzen.
Das schwedische Energieunternehmen Vattenfall will für den deutschen Atomausstieg 2012 entschädigt werden und klagt auf fast vier Milliarden Euro. Wenige Wochen vor dem Atomausstieg hatte die Bundesregierung die Laufzeitverlängerung beschlossen – im Glauben an die Gültigkeit dieses Beschlusses hatte Vattenfall in die Sanierung von mittlerweile vom Netz genommenen Atomkraftwerken investiert.
Die Grundlage für die Vattenfall-Klage ist kein Freihandelsabkommen, sondern die von Deutschland ratifizierte Energiecharta – darin ist aber ebenfalls eine Investitionsschutzklausel eingearbeitet, weswegen TTIP-Gegner oft auf diesen Fall verweisen.
Parallel klagt Vattenfall – wie auch RWE und Eon – vor dem Bundesgerichtshof. RWE und Eon haben als deutsche Unternehmen allerdings nicht die Chance, zweigleisig zu klagen, darin sehen TTIP-Gegner eine Benachteiligung heimischer Unternehmen gegenüber ausländischer.
2012 führte Australien rigorose Anti-Tabak-Gesetze ein. Demnach dürfen Zigarettenpackungen nur noch in einem langweiligen Grauton bedruckt und müssen mit abschreckenden Bildern versehen werden, die die negativen Folgen des Rauchens verdeutlichen.
Der Tabakkonzern Philip Morris ging im Rahmen einer Investitionsschutzklage vor einem Schiedsgericht dagegen vor und forderte mehrere Milliarden Dollar Schadensersatz. Die Begründung: Als Philipp Morris vor über 60 Jahren in Australien investierte, war nicht absehbar, dass solche Tabakgesetze den Markt zerstörten. Im Dezember 2015 wurde dieser Fall zugunsten von Australien entschieden.
Wer von den gut 600 Bundestagsabgeordneten wann einen der acht Leseplätze im Bundeswirtschaftsministerium benutzen darf, regelt übrigens die Bundestagsverwaltung. Das Bundeswirtschaftsministerium hält sich hier heraus, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, bestimmte Abgeordnete zu benachteiligen. Künftig soll auch der Bundesrat in die konsolidierten TTIP-Papiere schauen dürfen. „Konsolidiert“ bedeutet dabei, dass die jeweiligen Verhandlungspositionen der USA und der EU-Kommission kenntlich gemacht werden und ersichtlich ist, wo bereits eine Verständigung erreicht wurde.
Bei den Grünen im Bundestag, die zu den Hauptkritikern bei TTIP zählen, fragen sich einige Abgeordnete, wieviel Transparenz Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beim Freihandelsabkommen tatsächlich gewähren will. Nach Gabriels Ankündigung, einen Leseraum mit Unterlagen zur Vertragsverhandlung für Parlamentarier zu öffnen, sei noch nicht bekannt, wieviel Einblick sie tatsächlich bekämen: Wie lange ist der Raum geöffnet? Wie viele Abgeordnete einer Fraktion dürfen für wie lange rein? Und ganz wichtig: Wie dürfen sie die Informationen verwenden, was darf an die Öffentlichkeit weitergegeben werden?
Bei letzterer Frage lautet die Antwort wohl: so wenig wie möglich. Dass ein Leseraum nun in Berlin überhaupt eingerichtet wird, ist dem großen politischen Widerstand in Deutschland gegen TTIP zu verdanken. Bisher durften in Berlin nur Regierungsmitglieder und -beamte Einblick in die Dokumente nehmen, und zwar in einem Leseraum in der US-Botschaft unter strengsten Auflagen. Der soll nun geschlossen werden, wenn Gabriel zum Lesen einlädt.
Die nächste Verhandlungsrunde der TTIP-Gespräche soll vom 22. bis zum 26. Februar in Brüssel stattfinden. Zentral wird dabei das Thema „Investitionsschutz“ sein: Erstmals wird der EU-Textvorschlag für einen modernen Investitionsschutz in den Verhandlungen behandelt.