Das umstrittene Gesetz zur Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als „sichere Herkunftsländer“ für Flüchtlinge hat die erste Hürde genommen. Der Bundestag billigte die Neuregelung, die auf eine starke Verkürzung der Asylverfahren abzielt, am Freitag mit breiter Mehrheit. Widerstand gab es allerdings nicht nur von der Opposition, sondern auch aus der SPD.
Das Gesetz ist auch eine Reaktion auf die Übergriffe auf Frauen in der Kölner Silvesternacht, an denen vor allem Männer aus Nordafrika beteiligt gewesen sein sollen. Ob die Neuregelung im Juni im Bundesrat eine Mehrheit finden wird, ist noch offen.
Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag sprachen sich 424 der 570 anwesenden Abgeordneten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus. 143 stimmten dagegen - unter ihnen auch 22 Abgeordnete der SPD-Fraktion. Drei SPD-Parlamentarier enthielten sich.
Ziel des Entwurfs ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen und Schutzsuchende aus diesen Staaten schneller zurückschicken zu können. Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt, hat in der Regel kein Recht auf Asyl.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Die Opposition stimmte mit Hinweis auf Menschenrechtsverletzungen in den drei Maghreb-Staaten geschlossen gegen den Gesetzentwurf. „Das ist ein schwarzer Freitag für das Grundrecht auf Asyl in Deutschland“, erklärte Andrej Hunko (Linke). Er rief die Grünen auf, den Entwurf im Juni im Bundesrat gemeinsam zu stoppen.
Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung hat sich jedoch bereits darauf festgelegt, dass sie die Neuregelung mittragen will, falls keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen stehen. In Sachsen-Anhalt will der Koalitionsausschuss von CDU, SPD und Grünen an diesem Dienstag beraten. Die drei Parteien hatten grundsätzlich vereinbart, dass sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat der Stimme enthält, wenn sie untereinander keine Einigung erzielen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte das Vorhaben: „Zum Helfen gehört auch, Nein sagen können“, sagte er. Einige Nordafrikaner kämen nach Deutschland, „weil die Leistungen besser sind als vielleicht die Lebensbedingungen im Herkunftsland.“
Zu den SPD-Abgeordneten, die mit „Nein“ stimmten, gehören die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Bärbel Kofler, und ihr Vorgänger in diesem Amt, Christoph Strässer.
Die Opposition sieht den Vorstoß auch deshalb kritisch, weil Homosexualität in den Maghreb-Staaten strafbar ist. Zudem werden Vergewaltiger in Algerien nicht verurteilt, wenn das Opfer jünger als 18 Jahre ist und den Täter heiratet. Pro Asyl bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig. Der Lesben- und Schwulenverband sprach von einer „menschenrechtlichen Bankrotterklärung“.
Im vergangenen Jahr waren fast 26.000 Neuankömmlinge aus dem Maghreb in Deutschland registriert worden. Inzwischen kommen wieder weniger. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Tunesien, Marokko und Algerien lag im ersten Quartal 2016 bei 0,7 Prozent.
Die Abschiebung von Nordafrikanern gestaltet sich oft schwierig. Viele von ihnen kommen ohne Papiere an.