
Die SPD will Wohnungskäufer künftig bei teuren Nebenkosten für Notar- und Grundbucheinträge entlasten. So sollen die bislang in Prozentsätzen an der Kaufsumme berechneten Gebühren durch Pauschalen gedeckelt werden. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf für eine überarbeitete Mietpreisbremse hervor. Das Konzept, das bereits länger bestehende Forderungen von Justizminister Heiko Maas (SPD) ergänzt, soll bei der an diesem Donnerstag beginnenden Klausur der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin beschlossen werden.
Die Union warf der SPD eine Mogelpackung vor. Die Gerichts- und Notargebühren machten bei Nebenkosten nur den geringeren Teil aus und seien zudem degressiv gestaffelt, erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Eine Pauschalgebühr wäre ein Bonusprogramm für den Kauf teurer Immobilien, ohne dass Normalverdienern geholfen würde.“ Der eigentliche Kostentreiber sei die Grunderwerbsteuer: Sie mache je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises aus. Hier bestehe der eigentliche Handlungsbedarf.
Bei den Nebenkosten werden derzeit beim Kauf einer Wohnung etwa 1,5 Prozent für den Notar fällig. „Da es sich um eine Standardleistung handelt, wollen wir künftig beim Erwerb selbst genutzten Wohnraums eine Pauschale gesetzlich festschreiben“, fordert die SPD. Auch beim Grundbucheintrag (Gebühr etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises) sollte es eine Pauschale geben.
Immobilien: Welche Nebenkosten Mieter zahlen müssen
Heizkosten und Warmwasserkosten sind Nebenkosten. Sie werden überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet und sind meist der größte Posten auf der Nebenkostenabrechnung. Nur ein geringer Anteil der Gesamtkosten darf über die Wohnfläche und die Anzahl der Personen im Haushalt auf die Mieter umgelegt werden. Je besser die Verbrauchsmessung, umso weniger sollten Wohnfläche und Personenzahl im Haushalt eine Rolle in der Nebenkostenabrechnung spielen.
Diese Abgabe an die jeweilige Kommune wird in älteren Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks" genannt. Viele Städte und Gemeinden haben die Grundsteuer in den vergangenen Jahren erhöht, um ihren kommunalen Haushalt zu sanieren, teilweise sogar mehrfach. 2013 lagen die Kosten für die Grundsteuer pro Quadratmeter Wohnfläche bei durchschnittlich 18 Cent.
Ausgaben für Frischwasser, die Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage stellen Vermieter in Rechnung. Hinzu kommen Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser, das einige Kommunen anhand der Regenmenge und der versiegelten Grundstückflächen berechnen. Außerdem erheben Kommunen Gebühren für die Nutzung der Kanalisation, einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
Diese Kosten stellt die Stadt dem Vermieter mittels Abgabenbescheid in Rechnung. Zusammen mit den Gebühren für Wasser und Abwasser spricht man auch von den kommunalen Gebühren. Sie machten 2013 nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes 54 Cent pro Quadratmeter aus.
Die Ausgaben für Betriebsstrom, Überwachung, Reinigung, Wartung, sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft dürfen Vermieter als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Reparaturen an den Fahrstühlen hingegen nicht.
Die Ausgaben für die Reinigung von Fluren, Treppen, Keller, Waschküche, et cetera dürfen Vermieter über die Nebenkosten in Rechnung stellen. Das gilt auch, wenn der Vermieter selbst diese gemeinschaftlich genutzten Bereiche reinigt. Dann darf er das berechnen, was eine Reinigungskraft verlangen würde. Außerdem darf ein Vermieter die laufenden Kosten für eine Ungezieferbekämpfung – zum Beispiel ein Insektenspray – in Rechnung stellen.
Zu den Nebenkosten gehören auch die Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen, also etwa für Dünger, Unkrautvernichter und einen Gärtner. Auch Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder für die Pflege von Spielplätzen gehören dazu.
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Hausflure, Keller oder Waschküche dürfen Vermieter mit den Betriebskosten umlegen.
Die Ausgaben für den Schornsteinfeger (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung sind Bestandteil der Nebenkosten.
Teil der Betriebskostenabrechnung sind Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Personalkosten für den Hausmeister, der zum Beispiel Gartenpflege, Schneebeseitigung, Treppenhausreinigung und vergleichbar übernimmt, dürfen Vermieter zu den Nebenkosten zählen. Führt der Hausmeister allerdings auch Reparaturen durch oder übernimmt Verwaltungsaufgaben – etwa die Organisation und Durchführung von Wohnungsbesichtigungen für Mietinteressenten – sind diese Kosten allein vom Vermieter zu tragen.
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche Grundgebühr hinzu. Sofern ein Mieter einen Vertrag direkt einem Kabelanbieter abgeschlossen hat.
Kosten für Strom, Reinigung und Wartung von Gemeinschaftswaschmaschinen oder Trocknern zählen zu den Nebenkosten.
Hierunter fallen zum Beispiel Kosten für Fitnessraum, Schwimmbad oder Sauna im Haus, die Dachrinnenreinigung, die Wartung von Brandschutzeinrichtungen oder Feuerlöschgebühren. Der Vermieter muss aber genau angeben, für welche Kostenart er Geld verlangt und diese im Mietvertrag explizit aufgelistet haben.
Die SPD will zudem Mieter besser vor Eigenbedarfskündigungen schützen. Der Gesetzgeber sollte rasch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs reagieren. Die Karlsruher Richter hatten kurz vor Weihnachten entschieden, Wohnungsmieter müssten damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Kündigung schicken.
Dazu heißt es im SPD-Konzept: „Wir wollen die Definition des Eigenbedarfs gesetzlich klarstellen.“ So dürfe nicht mehr erlaubt sein, dass ein Vermieter eine Wohnung kündigt, um etwa ein Au-Pair unterzubringen oder eine Anwaltskanzlei für ein Familienmitglied einzurichten. Und: „Wir wollen, dass Vermieter nicht mehr durch Gründung einer Personengesellschaft die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf Eigenbedarf umgehen können.“
Ebenso pochen die Sozialdemokraten darauf, dass wie im Mietrecht bei Immobilienverkäufen der Verkäufer in Zukunft nach dem Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ die Maklerkosten selbst bezahlt. Die Vizechefin der SPD-Fraktion, Eva Högl, betonte, die Politik müsse Mietern und Käufern unter die Arme greifen: „Nicht nur die Mieten steigen, auch der Erwerb von Wohneigentum wird immer teurer.“ Mit der Union konnte sich die SPD noch nicht auf die Überarbeitung der vor eineinhalb Jahren eingeführten Mietpreisbremse - die vielerorts umgegangen wird - einigen. Union und Immobilienwirtschaft warnen, weitere Verschärfungen könnten den Mietwohnungsbau abwürgen.
Der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund kritisierte: „Der Vorschlag würde die Situation auf dem Wohnungsmarkt verschärfen.“ Der Wohnungsneubau werde überwiegend von privaten Eigentümern getragen. Der Neubau käme zum Erliegen, wenn die Bürger keine Perspektive sähen. Die Vorschläge der SPD zur Entlastung von Wohnungskäufern seien populistisch, zumal die Käufer von Mietwohnungen davon nicht profitieren sollten.