Überarbeiteter Entwurf der Bundesnetzagentur Neue Vergaberegeln für 5G – das ändert sich

Die Bundesnetzagentur hat neue Vergaberegeln für die 5G-Frequenzen bekanntgegeben. Quelle: dpa

Die Bundesnetzagentur hat die Vergaberegeln für den superschnellen 5G Mobilfunk noch einmal geändert. Die wichtigsten Korrekturen auf einem Blick.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Bis zur letzten Minute war es ein Hauen und Stechen. Die Lobbyisten der Telekom-Konzerne und der Industrieverbände liefen zu Hochform auf, um ihre Positionen bei der Vergabe der superschnellen 5G-Frequenzen noch durchzusetzen. Gleichzeitig übertrafen sich Politiker aller Couleur mit Forderungen, mit höheren Versorgungsauflagen die vielerorts noch klaffenden Funklöcher zu schließen. All die Vorschläge hat die Bundesnetzagentur heute in einen überarbeiteten Entwurf der 5G-Vergaberegeln einfließen lassen, über die der aus Bundes- und Landespolitiker besetzte Beirat der Bundesnetzagentur in der kommenden Woche ein letztes Mal diskutieren soll.
Die zum Teil sehr emotionalen Debatten haben Spuren bei der Bundesnetzagentur hinterlassen. Denn in einigen wichtigen Punkten hat die Präsidentenkammer ihre bisherigen Vorschläge noch einmal überarbeitet:

1.) Die Versorgungsauflagen werden verschärft. In jedem Bundesland müssen die Mobilfunknetzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent aller Haushalte mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen. Bisher waren nur 50 Megabit pro Sekunde vorgesehen.
2.) Auch entlang aller Bundesautobahnen und der wichtigsten Bundesstraßen müssen die Mobilfunkbetreiber bis Ende 2022 Funkverbindungen mit einer Mindestgeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stellen.
3.) Außerdem greift die Bundesnetzagentur eine Forderung der Autoindustrie auf und macht eine Reaktionszeit von zehn Millisekunden entlang aller Autobahnen und Bundesstraßen bis 2024 zur Pflicht. Die Mobilfunkbetreiber bekommen dadurch erstmals eine Qualitätsvorgabe. Denn nur mit solchen Datenübertragen in Echtzeit ist autonomes Fahren möglich.

4.) Auch entlang aller Bahntrassen mit mehr als 2000 Fahrgästen pro Tag müssen die Mobilfunkbetreiber ihre Netze so erweitern, dass die Daten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde bis Ende 2022 übertragen werden.
5.) Die Einstiegshürden für einen bundesweiten Newcomer (Interesse hat United Internet bekundet) werden abgesenkt. Bis 2023 müssen nur 25 Prozent aller Haushalte, bis 2025 50 Prozent aller Haushalte mit 5G versorgt werden. Ein 5G-Ausbau in den größten deutschen Städten reicht in den ersten fünf Jahren aus. Die Bundesnetzagentur will in den 5G-Vergaberegeln auch ein echtes Verhandlungsgebot mit den drei etablierten Mobilfunkbetreibern verankern, damit der Neuling über nationales Roaming bereits bestehende Netze mitnutzen kann.
6.) Die Wettbewerbsform Diensteanbieter bleibt erhalten. Es gibt zwar keine explizite Pflicht für die Mobilfunkbetreiber, weiter mit Diensteanbieter wie Freenet zusammenzuarbeiten. Aber die Bundesnetzagentur will diese netzunabhängige Form des Wettbewerbs auch über das Jahr 2020 erhalten und aktiv eingreifen, sobald ein Netzbetreiber gegen dieses Gebot verstößt.
7.) Weitergehende Kooperationen beim 5G-Netzausbau will die Bundesnetzagentur erleichtern, damit sich die Mobilfunkbetreiber insbesondere in schlecht versorgten ländlichen Regionen das Ausrollen der Netze aufteilen können. Investitionen in Milliardenhöhe könnten dadurch gespart werden.
8.) Die Bundesnetzagentur stellt ein weiteres Frequenzspektrum bereit, damit Industrieunternehmen eigene 5G-Netze in ihren Fabriken aufbauen können.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%