Übernahme Regierung will mehr Firmenübernahmen auf Sicherheitsaspekte abklopfen

Regelungen in Deutschland für ausländische Übernahmen seien sehr liberal, so Peter Altmaier. Potentielle Übernahmen sollen künftig stärker geprüft werden.

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Die Bundesregierung hat Änderungen für eine stärkere Überprüfung von Firmenübernahmen durch Investoren aus dem Nicht-EU-Ausland auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Wirtschaftsminister Peter Altmaier sagte in Berlin, die Regelungen in Deutschland seien sehr liberal und müssten nachgeschärft werden. Der Industrieverband DIHK warnte, zu viele staatliche Prüfungen könnten dem Standort schaden.

Transaktionen, die für die Sicherheit des Landes relevant sind, sollen künftig „schwebend unwirksam sein“, bis geklärt ist, dass sie unbedenklich sind. In einem ersten Schritt wird dazu im AWG geändert, dass Prüfungen auch bei einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung und Sicherheit möglich sind - statt bisher einer „tatsächlichen Gefährdung“. Der Entscheidungsspielraum der Politik wird also erweitert. Außerdem soll künftig auch die Sicherheit der EU-Partner bei Prüfungen mitberücksichtigt werden.

Einer der Auslöser der jetzigen Novelle ist die Übernahme des Augsburger Roboter-Herstellers Kuka durch einen chinesischen Investor. Diese Transaktion könnte nach den geplanten Änderungen künftig geprüft und gegebenenfalls auch verboten werden. Der Verkauf wurde oft kritisiert, weil Robotik als Schlüsseltechnologie gilt.

DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier sagte, die Regierung verschärfe damit schon zum dritten Mal in drei Jahren die Regelungen zu Investitionsprüfungen. Staatliche Interventionen bei ausländischen Kapitalbeteiligungen müssten aber die Ausnahme bleiben. Die Prüfung einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung führe einen unscharfen Begriff ein, was für Rechtsunsicherheit sorge.

Nach der Änderung des AWG plant das federführende Wirtschaftsministerium noch einen zweiten Schritt, nämlich eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Dabei sollen kritische Technologien definiert werden, die als besonders schützenswert gelten. Das Wirtschaftsministerium geht hier bislang von Künstlicher Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Biotechnologie und Quantentechnologie aus.

Bei diesen könnte es dann eine Meldepflicht und Prüfmöglichkeit ab einem Erwerb von zehn Prozent der Anteile geben. Durch die Coronavirus-Pandemie könnte der Katalog noch erweitert werden. Hier gibt es bislang keine gemeinsame Position der Regierung.

Altmaier sagte, die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern müsse sichergestellt werden, zum Beispiel mit Impfstoffen. Medizinische Produkte sollten grundsätzlich wieder stärker im Inland hergestellt werden. Momentan werde eine mögliche Übernahme konkret geprüft, die für medizinische Güter wichtig sei, so Altmaier, ohne Details zu nennen.

Mehr: Altmaier spricht im Interview über den Kampf gegen die Folgen der Coronakrise und den Rettungsfonds für systemrelevante Unternehmen.

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