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Überwachung Datenschutzbeauftragter gegen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Datenschützer Ulrich Kelber hat vor dem Einsatz von Technik zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Es sei ein starker Eingriff in die Grundrechte.

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Im öffentlichen Raum ist Videoüberwachung weit verbreitet, allerdings ohne Gesichtserkennung. Quelle: dpa

Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz, hat davor gewarnt, Technologien zur Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen und Straßen einzusetzen. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung „einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“, sagte der SPD-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Eine solche Legitimation sehe er derzeit nicht. „Ich würde es begrüßen, wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde.“

Am Wochenende war durch einen Bericht der „New York Times“ bekanntgeworden, dass eine US-Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden einen Service zur Gesichtserkennung anbietet.

Zwar sei Technologie zunächst einmal weder gut noch böse, sagte Kelber. Problematisch werde sie aber, „wenn sie entsprechend eingesetzt wird oder man die Auswirkungen verkennt“. Wenn etwa Bürgerinnen und Bürger nur aufgrund der Gefahr, registriert zu werden, zum Beispiel ihre Teilnahme an Demonstrationen reduzierten, sei der liberale Rechtsstaat gefährdet.

Die wesentliche Aufgabe müsse deshalb sein, „den Einsatz von Technologie so zu regulieren, dass eine missbräuchliche und sozialschädliche Nutzung ausgeschlossen wird“.

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