Ukraine-Krieg BKA: Luxusjacht „Luna“ in Hamburg festgesetzt

Die 115 Meter lange Jacht liegt im Werfthafen in Hamburg. Quelle: IMAGO/Stephan Wallocha

Das Hamburger BKA hat den Besitzer einer weiteren im Hafen der Stadt liegenden Superjacht gefunden. Das Schiff ist nun „festgesetzt“, kann allerdings ohnehin derzeit nicht fahren.

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Einen Monat nach der „Dilbar“ haben die deutschen Behörden mit der „Luna“ eine weitere Luxusjacht auf Basis der EU-Sanktionen gegen Russland festgesetzt. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse der Jacht ermittelt, der Eigner befinde sich seit dem 8. April auf der Sanktionsliste der Europäischen Union, teilte ein BKA-Sprecher am Freitag auf Anfrage mit. Einen Namen nannte die Behörde in der Mitteilung nicht, gab auf dem Kurznachrichtendienst Twitter aber den Namen Farkhad Akhmedov an.

Akhmedov (66) ist der EU-Sanktionsliste zufolge ein russischer Geschäftsmann, der im Energiesektor und in der russischen Kommunalpolitik tätig ist. „Er steht dem Kreml nahe und ist ein führender Geschäftsmann und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmenquelle dienen“, heißt es in der Liste zur Begründung der Sanktionen.

„Die Luxusyacht M/S Luna unterliegt somit dem Sanktionsrecht und konnte im Hamburger Hafen rechtssicher festgesetzt beziehungsweise eingefroren werden“, heißt es in der BKA-Mitteilung. Damit dürfe die Jacht dauerhaft nicht auslaufen, sei aber „ohnehin aus technischen Gründen nicht auslauffähig“.

Den geschätzten Wert des Schiffes gibt das BKA mit rund 400 Millionen Euro an. Zuvor hatten mehrere Medien über die Festsetzung der „Luna“ berichtet.

Mitte April hatten die Behörden bereits die ebenfalls im Hamburger Hafen liegende Luxusjacht „Dilbar“ festgesetzt. Konkret bedeutet das „Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen“ wie der „Luna“ gemäß den EU-Vorschriften, dass die Jachten nicht für Dienstleistungen genutzt, aber auch nicht verkauft, vermietet oder belastet werden dürfen.

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Die Jacht sei aber „von den deutschen Behörden nicht beschlagnahmt oder sichergestellt“ worden.

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