Umgang mit Flüchtlingen Wie die Abschiebung gelingen soll

Ein gemeinsames Zentrum von Bund und Ländern soll Abschiebungen künftig besser koordinieren. Innenminister Thomas de Maizière reicht das aber noch nicht. Denn trotz Ablehnungsbescheid dürfen einige Flüchtlinge bleiben.

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Das Schild zum neuen Zentrum. Quelle: dpa

Berlin Ein mehrgeschossiger, nüchterner Verwaltungsbau im Berliner Stadtteil Wilmersdorf. Hier residiert die Berliner Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Doch ein Flur ist schon für die neuen Nachbarn reserviert. An den Büros hängen Schilder mit dem Kürzel ZUR – Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr –, dazu die Namen von Bundesländern oder die Abkürzung BMI.  Hier werden sie sitzen, die Experten aus dem Bundesinnenministerium und aus den Ländern, die dafür sorgen sollen, dass abgelehnte Asylbewerber künftig rascher als heute in ihre Heimatländer zurückkehren.

Am 9. Februar hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten die Einrichtung des Zentrums beschlossen,  gut einen Monat später findet nun das Auftakttreffen statt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ist gekommen und sein sachsen-anhaltinischer Amtskollege Holger Stahlknecht (CDU) als stellvertretender Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder. Aus Nürnberg ist BAMF-Chefin Jutta Cordt angereist.

Man habe bei der Beschleunigung der Asylverfahren, den Integrationsmaßnahmen und auch bei der Rückführung schon viel erreicht, sagt de Maizière. „Und trotzdem reicht es nicht aus.“ Deshalb ruhen nun große Hoffnungen auf dem ZUR, das im Mai mit vorerst 40 bis 50 Mitarbeitern voll einsatzfähig sein soll. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Rechtsstaat funktioniert“, betont Stahlknecht. Soll heißen: Ein anerkannter Flüchtling ist willkommen, aber wer kein Bleiberecht erhält, der muss auch wieder gehen.

BAMF-Chefin Cordt beschreibt die Herausforderung, vor der die Experten des Rückkehrzentrums stehen werden. Von den rund 700.000 im vergangenen Jahr abgeschlossenen Asylverfahren endeten rund 60 Prozent mit einem positiven Bescheid. Bei den aktuellen Entscheidungen ist die Schutzquote aber weiter gesunken, auf 47 Prozent. Das heißt, die Zahl der Flüchtlinge, die eines Tages das Rückkehrzentrum beschäftigen könnten, wächst von Tag zu Tag.

Dabei ist die Zahl der Rückkehrer, die freiwillig ausgereist sind oder abgeschoben wurden, in den vergangenen Jahren schon gestiegen. Kehrten 2014 nur gut 27.000 Ausreisepflichtige aus Deutschland in ihre Heimat zurück; waren es 2016 schon rund 80.000. Im vergangenen Jahr wurden 25.375 Flüchtlinge abgeschoben – rund ein Fünftel mehr als im Vorjahr –, davon  13.464 in Sammelabschiebungen.

Viele Flüchtlinge dürfen aber trotz eines ablehnenden Bescheids bleiben. Weil die Ausländerbehörden in den Bundesländern eine Duldung erteilen und dabei mal mehr mal weniger großzügig vorgehen. Weil Asylbewerber keinen Pass bei sich tragen und Ersatzdokumente erst mühselig im Heimatland beschafft werden müssen. Oder weil Abschiebungen in bestimmte Länder nur per Linienflug durchgeführt werden dürfen – mit maximal zwei Flüchtlingen an Bord. Strittig sind zudem Abschiebungen nach Afghanistan, Schleswig-Holstein etwa weigert sich, abgelehnte Asylbewerber in das Land am Hindukusch zurückzuschicken.


Schluss mit gegenseitigen Schuldzuweisungen

Lange hatten sich Bund und Länder gegenseitig die Schuld für die schleppende Rückführungspraxis zugeschoben. Die Länder etwa bemängelten die langen Asylverfahren, der Bund das großzügige Verteilen von Duldungen. Damit soll jetzt Schluss sein: „Wir wollen raus aus gegenseitigen Vorwürfen“, sagt de Maizière. Stattdessen sollen Bund und Länder im ZUR an einem Strang ziehen. Der Innenminister macht keinen Hehl daraus, dass er gerne noch mehr Kompetenzen der für Abschiebungen zuständigen Länder an den Bund ziehen würde. So hatte er etwa zu Beginn des Jahres ein Bundesausreisezentrum vorgeschlagen. Eine neue Kompetenzverteilung brauche aber Zeit, und die habe man nicht.

Das neue Zentrum soll nun Rückführungen besser als bisher koordinieren. Bei Abschiebungen nach Afghanistan etwa erwarte das Heimatland eine klare Auflistung, wer da nun komme. Die aus den Bundesländern kommenden Listen  änderten sich aber ständig, etwa wie ein abgelehnter Asylbewerber doch noch vor Gericht zieht oder eine Duldung erhält. Eine Aufgabe des neuen Zentrums könne sein, die Listen ständig aktuell zu halten, erläutert Christian Klos, Leiter des Stabes Rückkehr im Bundesinnenministerium.

Außerdem könne das ZUR dafür sorgen, Charterflüge zur Rückführung besser auszulasten, indem etwa Flüchtlinge aus mehreren Bundesländern zusammengeführt werden. Bei Afghanistan gehe die Initiative für Abschiebungen heute schon meist vom Bund aus, dahin müsse man perspektivisch auch bei anderen Ländern kommen, sagt Klos. Nachdem gerade eine Übereinkunft über die erleichterte Rückführung mit Tunesien erreicht wurde, könnte im ZUR beispielsweise entschieden werden, nun koordiniert in das nordafrikanische Land abzuschieben.

Um Passersatzpapiere für jeden einzelnen Flüchtling sollen sich die Experten in Berlin künftig nicht kümmern, das bleibt Aufgabe der Landratsämter oder spezieller Zentren in den Ländern. Doch wenn mehrere Bundesländer etwa feststellen, dass ein ausländisches Generalkonsulat die Antragsbearbeitung verschleppt, kann das ZUR aktiv werden. Bei Straftätern und sogenannten „Gefährdern“ nehme sich das Bundesinnenministerium selbst der Passersatzbeschaffung an, versichert de Maizière. Denn bei beiden Gruppen hätten die Bürger zu Recht besonders wenig Verständnis, wenn sich nicht in die Heimat zurückgeschickt werden könnten.

Das bevorzugte Verfahren für abgelehnte Asylbewerber soll aber weiter die freiwillige Rückkehr sein. Der Bund hat für entsprechende Förderprogramme im laufenden Jahr 40 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt.  Schon in den Ankunftszentren sollen Flüchtlinge künftig verstärkt über die freiwillige Rückkehr informiert werden. Damit das ZUR möglichst wenig zu tun bekommt.

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