Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel Bundesregierung berät über Gesetzentwurf

Im Online-Handel wird häufig keine Umsatzsteuer gezahlt. Quelle: dpa

Im unübersichtlichen Online-Handel zahlen Anbieter häufig keine Umsatzsteuer. Die Bundesregierung berät am Mittwoch über einen Gesetzentwurf, der die Marktplatz-Betreiber wie Amazon und Ebay dafür haftbar machen soll.

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Die Bundesregierung bringt den Kampf gegen Betrug bei der Umsatzsteuer im Online-Handel auf den Weg. Bei dem Thema bestehe Handlungsbedarf, weil sich der Schaden für den Fiskus konservativen Schätzungen zufolge auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufe, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Montag in Berlin. Das Bundeskabinett soll sich voraussichtlich am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf befassen.

Dem Reuters vorliegenden Entwurf zufolge sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen künftig bestimmte Daten ihrer Nutzer, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, registrieren. Zudem sollen Internetkonzerne wie Amazon oder Ebay für die entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden können. Das soll insbesondere dann gelten, wenn sie Unternehmer, die steuerlich nicht registriert sind, auf ihrem Marktplatz Waren für Kunden in Deutschland anbieten lassen.

Das Bundesfinanzministerium orientiert sich bei dem Thema an einer Initiative der Länder-Finanzminister. Bund und Länder sehen durch den Betrug durch Verkäufer aus dem Ausland heimische Wettbewerber im Nachteil. Dem Fiskus entgehen die Einnahmen, weil Anbieter aus China oder anderen Drittländern bewusst oder unwissend die Umsatzsteuer von 19 Prozent in Deutschland nicht abführen, wenn sie Waren wie Smartphones auf Online-Plattformen anbieten.

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