
Nachdem die Regierungskoalition sich auf letzte Übergangsregelungen für den Mindestlohn (Zeitungszusteller, Erntehelfer und freiwillige Praktika) geeinigt hatte, hat der Bundestag vor kurzem den Weg für das Gesetz zur allgemeinen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro frei gemacht. Damit sollen ab dem 1. Januar 2015 laut Regierungsangaben rund 3,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland von einer Lohnanhebung auf 8,50 Euro profitieren. Doch in einigen Branchen könnten die Tarifparteien noch Übergangstarifverträge mit niedrigeren Branchen-Mindestlöhnen vereinbaren, die bis Ende 2016 Gültigkeit hätten.

Vorgeprescht sind gerade erst die Tarifparteien in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, die sich auf einen gestaffelten Branchen-Mindestlohn bis 2017 geeinigt haben. Dort wird der tarifliche Mindestlohn erst im Jahre 2017 die gesetzliche Untergrenze von 8,50 Euro überschreiten. Und auch in der Gastronomie mit ihren rund 1,5 Millionen Beschäftigten deutet derzeit vieles darauf hin, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften bis zum Jahresende Übergangsregelungen mit einem niedrigeren Branchen-Mindestlohn finden werden. Daher scheint wohl die Einschätzung der Regierung von rund 3,7 Millionen Beschäftigten eher die Obergrenze der Begünstigten darzustellen.
Nach den Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) wird die Einführung des Mindestlohns in einigen Bereichen des Arbeitsmarkts spürbare Auswirkungen haben. So hat in Ostdeutschland im Jahre 2012 immer noch knapp ein Viertel der abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro gearbeitet. Aufgrund der zurückliegenden Lohnabschlüsse dürfte sich dieser Anteil zwar bis zum Beginn des kommenden Jahres verringern. Aber er wird auch dann immer noch deutlich über dem Anteil in Westdeutschland liegen (2012: 14 Prozent).
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Stark betroffen werden auch Kleinstunternehmen sein: Denn in Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten arbeitet mehr als ein Drittel der Mitarbeiter für Löhne von weniger als 8,50 Euro. Zudem werden sich der Agrarsektor sowie die Anbieter von Unternehmensdiensten und konsumnahen Dienstleistungen besonders mit dem Mindestlohn auseinanderzusetzen haben.





Welche Auswirkungen sind nun gesamtwirtschaftlich von der Einführung des Mindestlohns zu erwarten? Zunächst einmal verteuert die allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro den Faktor Arbeit im geringfügigen Beschäftigungsbereich und wird damit gerade für sehr kleine Unternehmen eine immense Herausforderung.
Zur Einordnung: Auf Basis der Daten des vergangenen Jahres hätten die Bruttolöhne der Arbeitnehmer, die weniger als 8,50 Euro verdienen, im Schnitt um 38 Prozent angehoben werden müssen. Inwieweit die Unternehmen diesen Kostenanstieg über höhere Preise an die Verbraucher weitergeben können oder Arbeitsplätze streichen müssen, hängt auch vom konjunkturellen Umfeld ab.
Bei dem von uns erwarteten robusten Verlauf der deutschen Wirtschaft dürfte der Spielraum für Unternehmen gegeben sein, einen Teil der Kostenbelastung über höhere Preise wieder hereinzuholen. Daher rechnen wir damit, dass die deutsche Inflation im kommenden Jahr um bis zu 0,5 Prozentpunkte höher ausfallen wird als ohne Mindestlohn. Deshalb dürfte die deutsche Teuerungsrate im kommenden Jahr erstmals seit 2011 wieder knapp über der „magischen Grenze“ von 2 Prozent liegen.