Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download
Umstrittene Lohnuntergrenze

Mindestlohn ist keine Katastrophe

Nach einigem Hin und Her hat die Bundesregierung den Mindestlohn beschlossen. Insgesamt sind dessen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft verkraftbar.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Ab dem 1. Januar 2015 sollen 3,7 Mio. Beschäftigte von der Lohnanhebung auf 8,50 Euro profitieren. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa Quelle: dpa

Nachdem die Regierungskoalition sich auf letzte Übergangsregelungen für den Mindestlohn (Zeitungszusteller, Erntehelfer und freiwillige Praktika) geeinigt hatte, hat der Bundestag vor kurzem den Weg für das Gesetz zur allgemeinen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro frei gemacht. Damit sollen ab dem 1. Januar 2015 laut Regierungsangaben rund 3,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland von einer Lohnanhebung auf 8,50 Euro profitieren. Doch in einigen Branchen könnten die Tarifparteien noch Übergangstarifverträge mit niedrigeren Branchen-Mindestlöhnen vereinbaren, die bis Ende 2016 Gültigkeit hätten.

Stefan Bielmeier Quelle: Presse

Vorgeprescht sind gerade erst die Tarifparteien in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, die sich auf einen gestaffelten Branchen-Mindestlohn bis 2017 geeinigt haben. Dort wird der tarifliche Mindestlohn erst im Jahre 2017 die gesetzliche Untergrenze von 8,50 Euro überschreiten. Und auch in der Gastronomie mit ihren rund 1,5 Millionen Beschäftigten deutet derzeit vieles darauf hin, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften bis zum Jahresende Übergangsregelungen mit einem niedrigeren Branchen-Mindestlohn finden werden. Daher scheint wohl die Einschätzung der Regierung von rund 3,7 Millionen Beschäftigten eher die Obergrenze der Begünstigten darzustellen.

Nach den Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) wird die Einführung des Mindestlohns in einigen Bereichen des Arbeitsmarkts spürbare Auswirkungen haben. So hat in Ostdeutschland im Jahre 2012 immer noch knapp ein Viertel der abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro gearbeitet. Aufgrund der zurückliegenden Lohnabschlüsse dürfte sich dieser Anteil zwar bis zum Beginn des kommenden Jahres verringern. Aber er wird auch dann immer noch deutlich über dem Anteil in Westdeutschland liegen (2012: 14 Prozent).

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Stark betroffen werden auch Kleinstunternehmen sein: Denn in Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten arbeitet mehr als ein Drittel der Mitarbeiter für Löhne von weniger als 8,50 Euro. Zudem werden sich der Agrarsektor sowie die Anbieter von Unternehmensdiensten und konsumnahen Dienstleistungen besonders mit dem Mindestlohn auseinanderzusetzen haben.

Wo Mindestlöhne gelten
Die zwei-Millionen-AusnahmeFünf Millionen Menschen könnten vom gesetzliche Mindestlohn profitieren. Doch es gibt immer mehr Ausnahmen. Minijobber, Rentner, Schüler, Studenten und hinzuverdienende Arbeitslose sollen den Mindestlohn nicht bekommen. Nach einer Analyse der Böckler-Stiftung sind rund zwei Millionen Menschen davon betroffen. Das wäre weit mehr als ein Drittel der rund 5 Millionen Menschen in einem Arbeitsverhältnis, die derzeit für einen Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro arbeiten. In vielen Berufen in Deutschland gibt es bereits Mindestlöhne. Quelle: dpa
AbfallwirtschaftEin gesetzlicher Mindestlohn würde den staatlichen Haushalt entlasten, heißt es in einer aktuellen Studie des Forschungsunternehmens Prognos. Bei einer Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde könnte der Staat mit Mehreinnahmen von mehr als sieben Milliarden Euro im Jahr rechnen. Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Staaten existiert in Deutschland bislang kein gesetzlicher Mindestlohn. Bislang wurde die Lohnuntergrenze nur in einigen Bereichen festgelegt. wiwo.de hat ermittelt, welche Mindestlöhne aktuell in Branchen gelten. Im Lohn-Mittelfeld liegen etwa die Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft. Die Branche mit 175.000 Arbeitnehmern hat zurzeit einen Mindestlohn von 8,68 Euro. Quelle: ZBSP
BauhauptgewerbeRund 432.200 der Beschäftigten im westdeutschen Bauhauptgewerbe sind durch Mindestlöhne geschützt. Sie sind differenziert nach sogenannten Werkern (11,10 Euro) und Fachwerkern (13,95 Euro, Berlin: 13,80 Euro). Für die 128.000 Werker in den neuen Bundesländern beträgt der Mindestlohn 10,50 Euro. Die Mindestlöhne der westdeutschen Beschäftigtengruppe sollen ab dem 01. Januar 2015 auf 11,15 Euro (Werker) bzw. 14,20 Euro (Fachwerker) angehoben werden, in Ostdeutschland auf 10,75 Euro. Quelle: dpa
BergbauspezialistenDer Mindestlohn betrifft hier nur rund 2.500 Arbeitnehmer. Bei einfacheren Tätigkeiten gilt der Mindestlohn I in Höhe von 11,92 Euro. Bei Hauern und Facharbeitern gilt der Mindestlohn II in Höhe von 13,24. Quelle: dpa
DachdeckerhandwerkIm Westen und Osten galt bis jetzt für rund 71.900 Beschäftigte ein Mindestlohn von 11,55 Euro. Zum 1. Januar 2015 ist ein Anstieg auf 11,85 Euro geplant. Quelle: dpa
Elektrohandwerk (Montage)Betroffen sind rund 295.700 Beschäftigte, die bisher mindestens 10,00 Euro (Ostdeutschland inkl. Berlin: 9,10 Euro) erhalten mussten - zum 01. Januar 2015 wird dieses Limit auf 10,10 Euro (West) bzw. 9,35 Euro (Ost) angehoben. Quelle: dpa
GebäudereinigerhandwerkVon rund 700.000 Arbeitnehmern ist in der Branche nur etwa die Hälfte sozialversichert. Im Bereich Glas-, Fassaden- und Verkehrsanlagenreinigung beträgt der Mindestlohn aktuell 10,31 Euro in den neuen und 12,33 Euro in den alten Bundesländern. Ab dem 01. Januar 2015 sollen die Mindestlöhne auf 12,65 Euro (West) bzw. 10,63 Euro (Ost) angehoben werden. Im Segment der Innen- und Unterhaltsreinigung steigen die Mindestlöhne in den neuen Bundesländern von aktuell 7,96 Euro auf 8,21 Euro und von 9,31 Euro auf 9,55 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern. Quelle: dpa

Welche Auswirkungen sind nun gesamtwirtschaftlich von der Einführung des Mindestlohns zu erwarten? Zunächst einmal verteuert die allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro den Faktor Arbeit im geringfügigen Beschäftigungsbereich und wird damit gerade für sehr kleine Unternehmen eine immense Herausforderung.
Zur Einordnung: Auf Basis der Daten des vergangenen Jahres hätten die Bruttolöhne der Arbeitnehmer, die weniger als 8,50 Euro verdienen, im Schnitt um 38 Prozent angehoben werden müssen. Inwieweit die Unternehmen diesen Kostenanstieg über höhere Preise an die Verbraucher weitergeben können oder Arbeitsplätze streichen müssen, hängt auch vom konjunkturellen Umfeld ab.

Bei dem von uns erwarteten robusten Verlauf der deutschen Wirtschaft dürfte der Spielraum für Unternehmen gegeben sein, einen Teil der Kostenbelastung über höhere Preise wieder hereinzuholen. Daher rechnen wir damit, dass die deutsche Inflation im kommenden Jahr um bis zu 0,5 Prozentpunkte höher ausfallen wird als ohne Mindestlohn. Deshalb dürfte die deutsche Teuerungsrate im kommenden Jahr erstmals seit 2011 wieder knapp über der „magischen Grenze“ von 2 Prozent liegen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%