Berlin Der monatelange Streit über das Melderecht geht heute in eine neue Runde. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am Abend in Berlin zusammen, um einen möglichen Kompromiss auszuloten. Es gebe Aussicht auf eine Einigung, hieß es aus Verhandlungskreisen.
Konsens herrscht über den Kernpunkt: Meldeämter sollen Namen und Adressen demnach nur zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen. Beraten wurde zuletzt noch über Details.
Das Gremium diskutiert außerdem über Erleichterungen für Versicherungskonzerne. Die Länderkammer hatte Pläne der schwarz-gelben Koalition zunächst gestoppt, mit denen Lebensversicherer angesichts extrem niedriger Zinsen entlastet werden sollen.
Nach den Plänen von Union und FDP sollen Versicherer die hälftige Beteiligung ausscheidender Kunden an nicht realisierten Gewinnen auf Staatsanleihen senken können. Durch die geringere Ausschüttung der Barreserven erhalten Kunden spürbar weniger.
Hintergrund ist, dass viele Lebensversicherer angesichts der langen Niedrigzinsphase im Zuge der Euro-Staatsschuldenkrise auf Dauer Probleme haben, zugesicherte Erträge zu erwirtschaften. Aus Sicht der Länder aber sollen diese Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abgewälzt werden.
Beraten wird im Vermittlungsausschuss auch über die Forderung der Länder, die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Streubesitz bis zur Beteiligung von zehn Prozent abzuschaffen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Die EuGH-Richter hatten moniert, dass inländische Unternehmen Streubesitzdividenden im Gegensatz zu ausländischen Aktionären steuerfrei kassieren. Aus Sicht der Länder sollte angesichts leerer Kassen die Vergünstigung sowohl für deutsche als auch ausländische Firmen wegfallen. Die Ungleichbehandlung würde so ohne größere Steuermindereinnahmen beseitigt.