Umweltbonus Rechnungshof rügt Kaufprämie für Elektroautos

Berlin hatte die Kaufprämie für Elektroautos von 4000 Euro zur Schonung der Umwelt eingeführt. Doch das Zustandekommen der Prämie sorgt nun für harsche Kritik.

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Der Kauf eines batteriebetriebenen Fahrzeugs wird mit einem Umweltbonus von 4.000 Euro bezuschusst. Quelle: dpa

Berlin Mit deutlicher Kritik an der Bundesregierung hat der Bundesrechnungshof die Kaufprämie für Elektroautos gerügt. „Die deutsche Automobilindustrie hat die Entscheidung der Bundesregierung zum Umweltbonus und zu dessen Ausgestaltung wesentlich beeinflusst“, heißt es in einem Prüfbericht.

Die Behörde weist nachdrücklich auf die Verpflichtung des Bundeswirtschaftsministeriums „zu Unbefangenheit und Neutralität bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben“ hin, Entscheidungen müssten nachvollziehbar und transparent sein. Verantwortlich war bei den Verabredungen zur Einführung der E-Auto-Prämie von bis zu 4.000 Euro der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Die Idee war im Rahmen der nationalen Plattform Elektromobilität entstanden, an der auch die Automobilindustrie beteiligt war. Die Richtlinie trat am 2. Juli 2016 in Kraft und soll helfen, dass mehr Elektroautos zum Schutz des Klimas auf die Straße kommen.

Der Kauf eines batteriebetriebenen Autos wird mit einem Umweltbonus von 4.000 Euro und der eines Hybrid-Neufahrzeugs mit 3.000 Euro bezuschusst. Der Bund und die Automobilindustrie sollen jeweils die Hälfte beitragen. Die über den Energie- und Klimafonds zu Verfügung stehenden Bundesmittel betragen 600 Millionen Euro. Beantragt werden kann sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Gerügt wurde auch ein zu hoher Personalbedarf bei der Umsetzung der Prämie. Besonders kritisieren die Prüfer staatlicher Ausgaben, dass die Automobilindustrie ihren Beitrag offensichtlich minimiere, während von staatlicher Seite Steuergelder für die Prämie zugeschossen werden. „Maßgeblich für die Bemessung des Beitrags der Automobilhersteller zum Umweltbonus ist der sogenannte Nettolistenpreis des Basismodells“, heißt es in dem Bericht.

Ausgehend von diesem Preis müsse der Verkäufer dem Käufer mindestens einen Nachlass bei Elektroautos von 2.000 und bei Hybrid-Fahrzeugen von 1.500 Euro gewähren. Je nach Modell erhalten Käufer aber ohnehin Abschläge auf die Listenpreise von Neufahrzeugen, „die – wie aktuell die Diesel-Umtauschprämie zeigt – deutlich über den von der Automobilindustrie gewährten Umweltbonus hinausgehen.“

Ein echter Beitrag der Automobilindustrie zur Stärkung der E-Auto-Nachfrage durch richtige Kaufanreize trete damit erst dann ein, „wenn Nachlässe gewährt werden, die über 1.500 bzw. 2.000 Euro hinausgehen“. Die Prüfungen legten nahe, dass der von Hersteller-Anteil an der Kaufprämie häufig mit bereits bestehenden Rabatten verrechnet wurde.

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