Union und SPD Beratungen über Fachkräfteeinwanderungsgesetz stecken fest

Voraussetzung, um weiter über das Gesetz zu beraten, sei eine Einigung von Union und SPD über die Abschiebereform. Dazu soll es nächste Woche ein Gespräch geben.

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Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) bezeichnete das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Schritt in die richtige Richtung. Quelle: dpa

Berlin Die Koalition hat eine ursprünglich für diesen Donnerstag geplante Beratung über ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf unbestimmte Zeit verschoben. Grund ist, dass es zwischen Union und SPD noch keine Einigung über die geplanten Reformen im Bereich der Abschiebung gibt. Das ist aus Sicht von CDU und CSU jedoch eine Voraussetzung dafür, dass es beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz voran geht.

Nach Angaben aus Koalitionskreisen ist dazu in der kommenden Woche ein Gespräch auf höchster Ebene geplant. Die SPD hat zahlreiche Bedenken gegen den von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegten Entwurf für ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ angemeldet. Er sieht die Einführung einer Art „Duldung light“ für Ausreisepflichtige vor, die ihre Abschiebung hintertreiben – etwa indem sie sich weigern, an der Beschaffung von Reisedokumenten mitzuwirken.

Die Betroffenen sollen nach den Vorstellungen von Seehofer künftig verpflichtet werden, an einem bestimmten Ort zu wohnen. Außerdem sollen sie weniger von staatlichen Leistungen profitieren als andere Geduldete. Kritik gab es aus der SPD außerdem an dem Vorschlag, Abschiebehaft-Plätze in normalen Haftanstalten zu schaffen.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) bezeichnete das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn es für Ausländer seiner Ansicht nach noch immer sehr schwierig bleibt, nachzuweisen, dass ihre Qualifikation einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist.

Damit das Gesetz einen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels leiste, seien aber begleitende Maßnahmen notwendig, mahnte der SVR. Sollte es etwa in den Auslandsvertretungen oder den Ausländerbehörden zu wenig Personal geben, um Anfragen von Jobsuchenden zu bearbeiten, stehe zu befürchten, dass die rechtlichen Neuerungen ins Leere laufen.

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