Unionsfraktionschef Brinkhaus pocht im Grundrenten-Streit auf Bedürftigkeitsprüfung

Der Unionsfraktionschef stellt sich gegen eine bedingungslose Grundrente und fordert eine Bedürftigkeitsprüfung. Aus der Wirtschaft erhält er Zustimmung.

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Der Unionsfraktionschef befürchtet die Entstehung neuer Ungleichheiten durch eine bedingungslose Grundrente. Quelle: dpa

Osnabrück Im Streit um die Grundrente besteht Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus auf einer Bedürftigkeitsprüfung. Er zeigt sich aber zuversichtlich, dass die Koalitionspartner bei dem Projekt eine Lösung finden werden. „Ich bin optimistisch, dass wir da etwas hinkriegen“, sagte Brinkhaus der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).

Die Union wolle zielgenau den Menschen helfen, die hart gearbeitet hätten und am Ende mit der Grundsicherung auskommen müssten. „Wir wollen dabei sicherstellen, dass die Menschen auch nicht aus ihrem selbst genutzten und mühsam ersparten Häuschen ausziehen müssen, damit sie ihre Leistungen bekommen.“

Brinkhaus machte zugleich klar, dass eine Bedürftigkeitsprüfung zwingend sei. Unterstützung nach dem Gießkannenprinzip lehne die Union ab. „Das wäre nicht nur sehr teuer, sondern würde neue Ungerechtigkeiten schaffen.“

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) will bei der Grundrente auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichten – die aber im Koalitionsvertrag genannt ist. Sein Plan sieht automatische Rentenzuschläge für Geringverdiener vor, die mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt haben. Auch Teilzeitarbeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten zählen. Wer dann weniger als 896 Euro Rente hat, bekäme bis zu 447 Euro monatlich als Zuschlag. Dies kann rund fünf Milliarden Euro im Jahr kosten.

Widerstand gegen das Konzept ohne Bedürftigkeitsprüfung kommt auch aus der Wirtschaft. Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag): „Die Koalition sollte Abstand von einer Grundrente nehmen, wenn die Bedürftigkeit gar nicht geprüft werden soll.“ Es könne nicht sein, dass jemand, „der zum Beispiel eine Erbschaft gemacht hat oder dessen Ehepartner gut versorgt ist, die Grundrente der Solidargemeinschaft bekommen soll“.

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