Unterbringung von Flüchtlingen Hamburg verabschiedet Gesetz zur Beschlagnahme von Immobilien

Das Gesetz ist hoch umstritten: Ab kommender Woche dürfen leerstehende Immobilien in Hamburg beschlagnahmt werden, um darin Flüchtlinge unterzubringen. Privatwohnungen sind davon jedoch ausgenommen.

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Von kommender Woche an können ungenutzte Lagerhallen in Hamburg beschlagnahmt werden. Quelle: dpa

Hamburg Zur Unterbringung von Flüchtlingen können in Hamburg voraussichtlich schon von kommender Woche an leerstehende Immobilien beschlagnahmt werden. Nicht betroffen von der bis März 2017 befristeten Regelung sind Privatwohnungen. Die Bürgerschaft verabschiedete am Donnerstag in zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken das umstrittene „Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen“. Nach Angaben des rot-grünen Senats geht es nur um Hallen, in denen viele Menschen unterkommen können. Laut Innenbehörde erreichen derzeit täglich 400 bis 500 Flüchtlinge die Hansestadt.

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