Untersuchungsausschuss FDP will wegen Maut-Akten Bundesgerichtshof einschalten

Die FDP prüft rechtliche Schritte gegen die nachträgliche Einstufung von Akten zur Pkw-Maut einzuleiten. Quelle: dpa

Die FDP hält die Einstufung als „geheim“ von Akten des Untersuchungsausschusses zur Pkw-Maut für ungerechtfertigt und prüft nun, den Bundesgerichtshof einzuschalten.

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Die FDP will die nachträgliche Einstufung von Akten des Maut-Untersuchungsausschusses als „geheim“ nicht hinnehmen und prüft, den Bundesgerichtshof einzuschalten. „Es widerspricht schlicht jedweder Logik, bereits veröffentlichte Unterlagen zu sperren, während Verkehrsminister Andreas Scheuer bei jeder Gelegenheit maximale Transparenz verspricht und der bayrische Ministerpräsident Markus Söder eine lückenlose Aufarbeitung des Maut-Debakels von seinen eigenen Leuten einfordert“, sagte der FDP-Obmann im Maut-Untersuchungsausschuss, Christian Jung, der WirtschaftsWoche. Damit werde bewusst die Aufklärung durch die kontrollierenden Abgeordneten und ihre Mitarbeiter behindert und eingeschränkt.

Jung bezieht sich bei seiner rechtlichen Prüfung auf einen Passus im Untersuchungsausschussgesetz, wonach ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Einstufung der Akten entscheiden kann. Einen entsprechenden Antrag müssen mindestens ein Viertel der Mitglieder des Ausschusses stellen. Das Verkehrsministerium hatte die neue Geheimhaltungsstufe für bereits an den Bundestag überstellten Unterlagen mit „Beeinträchtigungen eines etwaigen schiedsgerichtlichen Verfahrens“ und Geschäftsgeheimnissen von Firmen begründet, die sich für einen Betrieb der Maut beworben hatten.

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