„Unverhältnismäßig“ So verhöhnt das Bürgergeld die Steuerzahler

Bürgergeld: Die Pläne werden vom Bundesrechnungshof kritisiert Quelle: imago images

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Pläne für das Bürgergeld. Zu Recht: Sie sind unfair gegenüber denen, die Leistungen finanzieren. Ein Kommentar.

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Natürlich ist das Beispiel plakativ gewählt: Ein Ehepaar mit zwei Kindern könnte mit einem Spar- und Barvermögen in Höhe von 150.000 Euro, weiterem Vermögen zur Altersvorsorge, zwei Autos und einer selbst genutzten Immobilie Bürgergeld bekommen, wie der geplante Hartz-IV-Ersatz ab 2023 heißt. Das sei „unverhältnismäßig“, urteilt der Bundesrechnungshof, der das Beispiel in einem Bericht vorgerechnet hat. Die Kritik der Rechnungsprüfer ist berechtigt.

Zwar sollte das System Arbeitslose nicht dafür bestrafen, dass sie fürs Alter vorgesorgt haben – zumal der Staat später doch für sie sorgen müsste, wenn alle Rücklagen aufgebraucht sind. Aber es ließe sich ausschließlich der Teil schonen, der wirklich der Altersvorsorge dient. Anderes ist Steuerzahlern, zumal denen, die wenig verdienen, kaum zu erklären.

Richtig ist auch die Rüge der Fast-Sanktionsfreiheit. Künftig sollen Betreuer in Jobcentern sechs Monate lang darauf vertrauen, dass sich ihre Klienten um eine Stelle kümmern. Nur wer mehrmals Termine versäumt, dem kann die Leistung gekürzt werden (und nur um zehn Prozent). Das ist der falsche Weg: Studien zeigen, dass Sanktionen die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt steigern. Vertrauen ist gut, Mitarbeit ist besser.

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