Urheberrecht Justizministerium will Upload-Filter weitgehend vermeiden

Über die Umsetzung der europäischen Urheberrechtslinie wird seit langem gestritten. Nun legt die Justizministerin einen neuen Gesetzentwurf vor.

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Übermäßiges Sperren von Inhalten verhindern. Quelle: dpa

Bei der Umsetzung des neuen europäischen Urheberrechts in Deutschland sollen Plattformen wie Youtube weitgehend ohne die umstrittenen Upload-Filter auskommen. Das sieht der jüngste Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor.

„Wir konkretisieren die Vorgaben der Richtlinie und fügen neue, innovative Elemente hinzu“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch in Berlin. „Upload-Filter werden dadurch weithin überflüssig.“ Man werde auch der Gefahr des „Overblocking“, also des übermäßigen Sperrens von Inhalten, begegnen.

Die europäische Urheberrechtsrichtlinie war vor gut einem Jahr verabschiedet worden und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern.

Der Verabschiedung war heftiger Protest vorausgegangen, vorwiegend von jungen Menschen. Umstritten waren vor allem Artikel 13 (im endgültigen Text Artikel 17) und die Upload-Filter. Dabei handelt es sich um Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen erkennen und aussortieren.

Vor der entscheidenden Abstimmung des Europaparlaments gingen Zehntausende gegen das Vorhaben auf die Straße, sie konnten sich mit ihren Vorstellungen aber nicht durchsetzen.

CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag 2018 Upload-Filter noch als „unverhältnismäßig“ abgelehnt, sich dann aber auf EU-Ebene der Richtlinie nicht in den Weg gestellt. Im Protokoll zu der Richtlinie wurde aber bereits erklärt, Ziel müsse es sein, das Instrument der Upload-Filter „weitgehend unnötig“ zu machen.

Parodien sind erlaubt

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht nun vor, dass Nutzer ausdrücklich eine Erlaubnis erhalten, geschützte Inhalte zu parodieren oder nachzuahmen, um die Meinungs-, Kunst- und Kommunikationsfreiheit zu wahren. Werden hochgeladene Inhalte als Karikatur, Parodie oder Pastiche – also als Nachahmung – gekennzeichnet, sollen sie nicht blockiert werden dürfen.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Bagatellgrenze von 20 Sekunden Ton oder Video, 1000 Zeichen Text oder die vergleichsweise geringe Datenmenge von 250 Kilobyte bei Fotos und Grafiken vor. Auch hier wären Upload-Filter bei einer nicht kommerziellen Nutzung außen vor.

Gleichzeitig will das Justizministerium die Rechte der Kreativen stärken und die Rechteinhaber fair an den Erlösen der Plattformen beteiligen. Bei Inhalten, die exklusiv auf Bezahlplattformen vermarktet werden sollen, werde aber ein unlizenzierter Upload durch Nutzer nicht geduldet.

Hier müssen die Plattformen wirksame Mechanismen vorsehen, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern. Dabei will das Ministerium Start-ups und Kleinst-Plattformen mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro von den Verpflichtungen ausnehmen.

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