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Urteil des Verfassungsgerichts Die Verlierer haben gewonnen

Das ESM-Urteil ist kein Freifahrtschein für die Euro-Rettungspolitik der Bundesregierung. Die Auflagen der Verfassungsrichter haben es in sich. Und das ist gut so.

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Die Entscheidungsträger über den Euro
Sibylle Kessal-Wulff Quelle: dpa
Monika Hermanns Quelle: dpa
Michael Gerhardt Quelle: dpa
Peter Huber Quelle: dpa
Andreas Voßkuhle Quelle: dpa
Gertrude Lübbe-Wolff Quelle: dpa
Herbert Landau Quelle: dpa

Die Verfassungsrichter haben gesprochen, und ihr Urteil widerspricht nicht grundsätzlich den Erwartungen: Der Vertrag zur Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM ist rechtens. Die Bundesregierung kann aufatmen, die Börse feiert ein Kursfeuerwerk. Haben die Kläger also umsonst geklagt? Nein.

Sie konnten ohnehin nicht ernsthaft hoffen, in jeder Hinsicht Recht zu bekommen und den gesamten ESM zu Fall zu bringen. Aber was sie bekommen haben, nämlich die Auflagen, die Andreas Voßkuhle mit dem Urteil verkündete, sind beachtlich - und zu begrüßen. Vor allem: Es muss sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibt, wenn nicht der Bundestag diese Grenze erhöht.

Ich geh bis nach Karlsruhe!
Maastricht-UrteilAngesichts der Dimension des anstehenden ESM-Urteils ist es kaum zu glauben: Schon um den  Maastricht-Vertrag wurde 1993 vor dem Bundesverfassungsgericht eifrig gerungen. Unter den  Klägern, die sich um zu weitreichende Kompetenzübertragungen sorgten,  war damals auch Grünen-Urgestein Hans-Christian Ströbele.  Das Abkommen war aus ihrer Sicht nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar. Der Kompetenzzuwachs der Europäischen Union sei mit einer Entmachtung des Bundestages in seinen Kernbereichen gleichzusetzen und daher nicht verfassungskonform. Die Karlsruher Richter sahen das anders und lehnten die Klagen im Dezember mit der Begründung ab, dass weder die parlamentarische Demokratie, noch andere Verfassungsnormen durch den Vertrag von Maastricht in Gefahr gebracht würden. Das Urteil ermöglichte in Folge die Gründung der Währungsunion, die letztlich zum Euro führte. Dennoch blieb die Bevölkerung gespalten. Einige der Kläger, die heute gegen den ESM opponieren, standen schon damals auf der Klägerseite. Quelle: dpa/dpaweb
VermögenssteuerWenn dieser Tage Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert-Walter Borjans über den Bundesrat eine Vermögenssteuer auf den Weg bringen will, wird er von Koalitionsseite mit den Worten abgekanzelt, das sei „mit der Verfassung nicht zu machen“.  Dabei beziehen sich konservative Politiker auf einen Richterspruch aus dem Sommer 1995: Die damals existierende Vermögenssteuer sei verfassungswidrig, so das Urteil. Die Richter begründeten dies mit der Besserstellung von Immobilien im Gegensatz zu anderen Wertanlagen. In der Folge wurde die Steuer abgeschafft. Was die Mahner von heute gerne für sich behalten: Damit ging die Regierung weit über die Forderungen des Gerichts hinaus – das hatte lediglich eine stärkere Besteuerung von Immobilien gefordert. Seit ihrer Aussetzung im Jahr 1997 tobt eine Debatte um die Wiedereinführung der Steuer. Parteien wie SPD, Grüne und Linke, sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund legten mehrfach Entwürfe und Initiativen zur Neugestaltung der Vermögenssteuer vor. Quelle: dapd
SpekulationssteuerNoch eine verbotene Steuer, deren Wiedereinführung seit der Abschaffung immer wieder ins Gespräch kommt: 2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen und Wertpapiergeschäften für unzulässig, die zumindest für die Jahre 1997 und 1998 gegolten hatte. Doch das lag weniger an der Steuer selbst, als an ihrer stümperhaften Ausführung. Denn dem Staat lagen nur unvollständige Informationen und Daten zu den Finanzgeschäften vor, somit mussten sich die Behörden auf die Steuererklärungen der Bürger verlassen um die Steuer zu erheben. Kein Wunder, dass die Steuer schnell den Beinamen „Dummensteuer“ erhielt. Die Richter kreideten der Steuer deshalb ein  sogenanntes „strukturelles Vollzugsdefizit“ an, da die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit schon im Gesetz selbst angelegt war. Eine Renaissance erlebt die Idee der Spekulationssteuer seit der Finanzkrise in Form einer europäischen Finanztransaktionssteuer. Quelle: dpa
DatenschutzEin Dauerkonflikt, der seit Bestehen der Bundesrepublik immer wieder auch vor dem höchsten Gericht ausgefochten wird, ist die Abwägung zwischen gesellschaftlicher Sicherheit und individuellen Freiheitsrechten. So verbot das Bundesverfassungsgericht 2006 die Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen. Das Urteil untersagt den zuständigen Behörden, präventiv Datenbanken und Akten zu durchforsten um frühzeitig terroristische Aktivität zu unterbinden. Diese Untersuchungen seien erst verfassungskonform und mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar, wenn eine konkrete Bedrohungslage vorliegt. Damit kam das Gericht nach langen Jahren der Kritik nach, die Fahndungsmethode hebe das Prinzip der Unschuldsvermutung auf. Der Druck erhöhte sich, nachdem bekannt geworden war, dass auf 8,3 Millionen Untersuchungen nur ein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Trotz der langanhaltenden Debatten waren die praktischen Auswirkungen des Urteils auf die Polizeiarbeit dann auch eher gering. Quelle: dapd
Benetton-Entscheidung„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – dieser Satz galt lange Zeit als zwar eleganteste, aber auch irrelevanteste Passage des Grundgesetzes. In den Benetton-Entscheidungen 2000 und 2003 zeigte sich jedoch, dass auch über diese Klausel zumindest trefflich diskutiert werden kann. Zuvor hatte das italienische Modeunternehmen Benetton mit den Bildern von Kinderarbeit und HIV-Patienten für die Marke geworben, das deutsche Magazin „stern“ hatte die Werbung veröffentlicht. Der Bundesgerichtshof hatte die Werbung verboten, sie verletze die Menschenwürde. Die Karlsruher Richter veränderten die Abwägung zugunsten der Presse:  Sie widersprachen den Vorinstanzen und erklärten die umstrittene Werbung  für zulässig. Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil mit der Meinungs- und Pressefreiheit, dessen essentieller Teil auch Werbung sei. Der Beschluss führte bei Tierschützern und Menschenrechtsaktivisten zu großen Protesten. Quelle: dpa
Negatives StimmgewichtManche Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind nicht nur bis heute relevant, sondern werden wohl noch weit in die Zukunft hineinwirken – weil die Politik sich weigert, die Auflagen des Gerichts vollständig umzusetzen. So ist es bei den Hartz-IV-Sätzen und auch beim Wahlrecht: Schon  2008 erklärten die Karlsruher Richter das geltende Wahlgesetz für ungültig. Sie mahnten eine Veränderung der Wahlregeln an, da diese in Ausnahmen paradoxe Ergebnisse zur Folge haben können. Denn der Effekt des „negativen Stimmgewichts“ bewirkt, dass weniger Stimmen zu mehr Sitzen führen können. Das Gericht verordnete den Regierungsparteien im Anschluss an das Urteil eine zeitliche Frist, in der Korrekturen vorgenommen werden sollen. Da die geltenden Regeln für die großen Parteien, insbesondere die CDU, jedoch durchaus angenehme Folgen haben, wurde eine grundlegende Änderung aufgeschoben, schwarz-gelb begnügte sich mit kosmetischen Korrekturen. Gegen die klagten SPD und Grüne erneut, 2012 bekamen sie erneut Recht:  Auch das geänderte Bundestagswahlrecht verstoße „gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien“, urteilten die Richter. Jetzt läuft die nächste Runde. Quelle: dpa

Diesen Vorbehalt muss Deutschland völkerrechtlich wirksam machen durch Protokollerklärungen beim Beitritt zum ESM.

Und das kann man auch als Absage an eine Bankenlizenz für den ESM interpretieren, wie es der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach tut. Das Urteil bietet Deutschland damit die Möglichkeit, aus dem ESM auszusteigen, wenn der seine Aufgaben und Zuständigkeiten verändern sollte.

Wie geht es weiter mit dem ESM?

Das kann angesichts der Ankündigung der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen von Ländern unter dem ESM-Schirm aufzukaufen, durchaus von Bedeutung sein. Der potentielle Ausstieg von Deutschland aus dem ESM ist ein mächtiges Druckmittel.

Die Europa-Urteile des Bundesverfassungsgerichts

Außerdem machen die Verfassungsrichter mit der ärgerlichen Geheimniskrämerei um die Details des ESM Schluss: Trotz der beruflichen Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen müssen Bundestag und Bundesrat umfassend informiert werden. Auch das ist ein bedeutender Sieg für die Kläger. Der leisetreterische Weg am Bundestag vorbei wird für die Euroretter also versperrt.

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