Urteil Einheitswerte für Grundsteuer sind verfassungswidrig

Grundsteuer: Berechnung muss neu geregelt werden - das wird teuer Quelle: dpa

Die Basis für die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland ist verfassungswidrig und muss neu geregelt werden. Die Abgabe trifft in Deutschland nicht nur Immobilienbesitzer, sondern über die Nebenkosten auch die Mieter.

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Die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Westdeutschland ist verfassungswidrig. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Für eine Neuregelung gab das Gericht eine Frist bis Ende 2019 vor. (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).

Das Bundesverfassungsgericht entschied über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich alle gegen die Besteuerung von Grundstücken auf Basis der Einheitswerte im Westen von 1964 richteten. In den neuen Bundesländern gehen die Werte sogar auf das Jahr 1935 zurück. Da dem Gericht nur Fälle aus den westlichen Bundesländern vorlagen, bezieht sich das Urteil formaljuristisch auch nur auf sie. In den neuen Bundesländern ist die Situation aber vergleichbar.

Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke im Abstand von sechs Jahren neu bewertet werden sollen. Das sei seit der letzten Hauptfeststellung von 1964 aber nie geschehen, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Damit bleibe die gesamte Entwicklung des Immobilienmarktes in dieser Zeit außer Acht.

Insgesamt wird in Deutschland für mehr als 35 Millionen Grundstücke Grundsteuer erhoben. Sie steht den Kommunen zu und bringt aktuell etwa 14 Milliarden Euro im Jahr ein. Eine Neuregelung der Grundsteuer ist seit Langem geplant, wurde vor der letzten Bundestagswahl jedoch nicht mehr beschlossen. Die große Koalition hat eine Reform vereinbart. Es gibt mehrere Modelle mit unterschiedlich großem Aufwand bei der Neufestsetzung. Eine Neuregelung könnte je nach Art von Grundstück und Immobile zu deutlichen Veränderungen der Steuerlast führen. Insgesamt soll das Aufkommen den Plänen zufolge aber etwa gleich bleiben.

Das Bundesfinanzministerium will die erforderliche Neuregelung der Grundsteuer gemeinsam mit den Ländern zügig angehen. Die parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht sagte am Dienstag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dabei komme es darauf an, das derzeitige Aufkommen zu sichern. Das Hebesatzrecht der Gemeinden müsse beibehalten werden. Außerdem müsse eine rechtssichere Bemessungsgrundlage geschaffen werden. „Ziel ist nicht eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage.“ Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 sei eine Herausforderung. „Diese nehmen wir an“, erklärte Lambrecht.

Was Sie über die Grundsteuer-Entscheidung wissen müssen

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