Urteil in Karlsruhe Gefährder darf nach Russland abgeschoben werden

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines 18-jährigen Russen abgewiesen. Der Mann gilt als Gefährder und darf nun in die russische Republik Dagestan abgeschoben werden.

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Die Karlsruher Richter erlauben die Abschiebung eines 18-jährigen Russen aus Bremen. Quelle: dpa

Karlsruhe Nach der grundsätzlichen Billigung der Abschiebung islamistischer Terror-Gefährder durch das Bundesverfassungsgericht gibt Karlsruhe auch im Fall eines 18-jährigen Russen aus Bremen grünes Licht. Die Verfassungsbeschwerde des Mannes wurde abgewiesen, wie aus dem am Wochenende veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Damit steht seiner Abschiebung in die russische Republik Dagestan aus juristischer Sicht nichts mehr im Wege. (Az. 2 BvR 1606/17)

Dem Mann, der fast sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat, aber russischer Staatsangehöriger ist, wird ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut. Nach den Erkenntnissen der Behörden sympathisiert er mit der Terrormiliz IS und hat Suizidgedanken geäußert. Im Chat mit einem Islamisten aus Essen soll er sich bereiterklärt haben, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben.

Vor diesem Hintergrund halten die Verfassungsrichter - wie zuvor schon das Bundesverwaltungsgericht - die sofortige Abschiebung für gerechtfertigt. In der vergangenen Woche hatten sie im Fall eines 36-jährigen Algeriers aus Bremen erstmals prinzipiell klargestellt, dass sie gegen die Abschiebung von Gefährdern keine Bedenken haben.

Grundlage ist ein Paragraf (§ 58a) im Aufenthaltsgesetz. Er erlaubt es den Innenministerien, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben. Die Regelung gibt es schon länger. Verstärkt Gebrauch davon gemacht wird aber erst seit dem Attentat vom Berliner Breitscheidplatz im vergangenen Dezember.

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