Urteil Kommunal-Soli“ verfassungskonform

Der „Kommunal-Soli“ in Nordrhein-Westfalen steht nicht im Widerspruch zur Verfassung des Landes.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Kommunal-Soli“ verfassungskonform Quelle: dpa

Der „Kommunal-Soli“ in Nordrhein-Westfalen steht nicht im Widerspruch zur Verfassung des Landes. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster entschieden. Damit wiesen die Richter die Klage von über 70 Städten und Gemeinden gegen das sogenannte Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen ab. Es sieht vor, dass sich die finanzstärkeren Kommunen solidarisch zeigen und neben Milliarden-Leistungen des Landes ebenfalls einen Beitrag zur Sanierung notleidender Städte leisten. In der Zahlung von jährlich rund 91 Millionen Euro sahen die Kläger einen Verstoß gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. Die Verfassungsrichter teilen diese Ansicht nicht. Das Land greife zwar in die Finanzhoheit der Gemeinden ein. Aber dieser Schritt sei gerechtfertigt, erklärte der Gerichtshof in der Urteilsbegründung.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%