
Die Regelungen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Zweitwohnungen sind erweitert worden. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner des Beitragszahlers können künftig für ihre Zweitwohnung eine Befreiung beantragen – bisher war das nur für Personen möglich, die neben der Zweitwohnung auch mit der Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet sind, wie der Service für ARD, ZDF und Deutschlandradio am Freitag zum Start der Änderung mitteilte.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Sommer 2018. Die Höhe des Rundfunkbeitrags liegt bei 17,50 Euro im Monat.