Urteil Russland muss Oppositionelle entschädigen

Russland hat zu unecht zwei Oppositionelle verurteilt. Das Land eine Entschädigung zahlen, hat der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündet.

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Immer wieder protestieren Menschen gegen die Politik in Russland. Quelle: dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland zu Entschädigungszahlungen an zwei russische Oppositionelle verurteilt. Russland müsse rund 11.000 Euro an Leonid Raswosschajew zahlen, teilte das Gericht am Dienstag in Straßburg mit. Dem zweiten Beschwerdeführer, Sergej Udalzow, sprach der EGMR eine Entschädigung in Höhe von 9000 Euro zu. Beiden Männern war in Russland vorgeworfen worden, 2012 mit einer Demonstration in Moskau Unruhen ausgelöst zu haben.

Raswosschajew sah zudem sein Recht auf Schutz verletzt, weil er seinen Angaben nach in der Ukraine entführt und zurück nach Russland gebracht worden war. Beweise gebe es dafür nicht, urteilte der EGMR. Beide Länder hätten jedoch unzureichende Untersuchungen zu den Vorwürfen angestellt. Deshalb müsse neben Russland auch die Ukraine 4000 Euro Entschädigung zahlen.

Das Gericht habe anerkannt, dass es in Russland kein gerechtes Verfahren gegen Udalzow und Raswosschajew wegen angeblicher Organisation von Massenunruhen auf dem Moskauer Bolotnaja-Platz gegeben habe, teilte der Anwalt der Oppositionellen, Dmitri Agranowski, mit. Der Verstoß des Moskauer Gerichts bestehe darin, dass das Urteil gegen die beiden fast ausschließlich auf Aussagen eines Verurteilten beruhe, der einen Deal mit den Ermittlern geschlossen habe, sagte Agranowski der Agentur Interfax.

Das Justizministerium in Moskau wiederum verbuchte es einer Mitteilung zufolge als Erfolg für Russland, dass der Gerichtshof es ablehnte, Udalzow als politisch Verfolgten einzustufen. Zudem hätten die Straßburger Richter bestätigt, dass Raswosschajews Recht auf Versammlungsfreiheit nicht verletzt worden sei.

Er habe Augenzeugen zufolge Demonstranten dazu aufgefordert, eine Polizeisperre zu durchbrechen, erklärte der EGMR. Das Vorgehen des Oppositionellen habe zu einer Eskalation der Lage und zu Zusammenstößen der Protestierenden mit der Polizei am 6. Mai 2012 geführt.

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