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Urteil Verfassungsgericht: Mehr Geld für Flüchtlinge

Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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Bundesverfassungsgericht Quelle: dapd

Die Höhe der Geldleistungen von 225 Euro sei evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden sei, urteilte der erste Senat. Die entsprechenden Regelungen seien daher mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar. Der Gesetzgeber müsse die Leistungen unverzüglich neu festsetzen. Bis zu einer Neuregelung müssten die rund
130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten. (Az.: 1 BvL 2/11) Der Senat entschied über eine Vorlage des
Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen. Dem Gericht liegen die Klagen eines irakischen Kurden und einer inzwischen eingebürgerten minderjährigen Tochter einer seit 14 Jahren in Deutschland lebenden Nigerianerin vor. Das Gericht hielt die Leistungen für zu niedrig und daher für verfassungswidrig.

Beispiel zeigt: Besser nicht arbeiten!

Der Unterschied zwischen dem Dorf Roßdach und einem Gefängnis offenbart sich Siamak Wosoughi Parsa nur einmal am Tag, frühmorgens um 6.05 Uhr. Das ist die Zeit, wenn der Frankenbus Nummer 968 das 97-Seelen-Dorf am Rande der Fränkischen Schweiz passiert. Es ist der einzige Bus am Tag, und er bringt ihn nach Bamberg. Weiter darf Parsa nicht, denn für ihn gilt „Residenzpflicht“, er darf den Landkreis nicht verlassen, aber immerhin. Denn in Roßdach ist es für ihn und die anderen 22 Flüchtlinge aus allen Herren Ländern kaum auszuhalten. In einer ehemaligen Pension sind sie untergebracht, teilen sich eine Waschmaschine, es gibt zwar zwei kleine Küchen, aber keinen Kühlschrank. Das Essen bekommen Sie vom Amt zugeteilt, es ist immer das gleiche.

Ihre einzige Beschäftigung dort: warten. Auf eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das in Deutschland über Asylgesuche entscheidet. Deutsch lernen, arbeiten, Verwandte besuchen, alles verboten. Deshalb ist Parsa beim letzten Mal nicht wieder zurückgefahren sondern in Bamberg geblieben. Mit zwei anderen Flüchtlingen hat er in der Innenstadt ein Zelt aufgeschlagen und ein Plakat davorgestellt, um auf die unmenschliche Situation aufmerksam zu machen.

Jenseits jeder humanitären Regel

Parsa ist einer von 120.000 Menschen, die in Deutschland jenseits jeder humanitären Regel ihr Dasein fristen. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob das zulässig ist, zumindest der gesunde Menschenverstand muss diese Frage rundheraus verneinen. Seit 1993 gilt für Flüchtlinge in Deutschland das Asylbewerberleistungsgesetz, das ihnen Leistungen im Wert von 225 Euro zugesteht. Das war schon damals wenig, dennoch wurde der Satz seitdem nie angepasst, obgleich die Verbraucherpreise inzwischen um mehr als 35 Prozent gestiegen sind.

Schon in der Verhandlung hat das Gericht erkennen lassen, dass es mehr als skeptisch ist, was die Rechtmäßigkeit der Sätze angeht. Die meisten Beobachter gehen deshalb davon aus, dass es die Leistungen für verfassungswidrig erklären wird. Wie nach dem Urteil über die Hartz-IV-Sätze müsste dann ein neues Gesetz her. Doch im Gegensatz dazu kann es diesmal nicht darum gehen, um einstellige Eurobeträge zu feilschen, sondern das Asylrecht grundlegend zu modernisieren.

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