Urteil zu Diesel Leipziger Richter genehmigen Diesel-Fahrverbote

Fahrverbote für Diesel-Autos in Großstädten sind zulässig. Das Leipziger Urteil trifft Millionen Autofahrer, die Autokonzerne und ihre Aktionäre.

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Urteil zu Fahrverbot: Richter genehmigen Diesel-Fahrverbote Quelle: Reuters

Leipzig Millionen Dieselauto-Fahrer können voraussichtlich bald nicht mehr unbegrenzt in Ballungsräume mit hoher Luftbelastung fahren. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote in Stuttgart und Düsseldorf zurück.

Deren Urteile seien nicht zu beanstanden, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in Leipzig. Fahrverbote sind demnach als letztes Mittel zulässig, um die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid (NOx) einzuhalten. Sie müssten aber verhältnismäßig sein und nicht auf einen Schlag eingeführt werden. Voraussichtlich würden sie nur in wenigen Ballungsräumen eingeführt.

Das Urteil könnte die schon wegen des Abgasskandals gesunkene Nachfrage nach Diesel-Pkw weiter einbrechen lassen. Die Autoindustrie wehrt sich vehement gegen Fahrverbote. Aktien von Autoherstellern verbuchten nach dem Urteil Verluste. Die Restwerte von Diesel-Autos dürften fallen.

Das Gericht hatte im Rechtsstreit der Länder mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu entscheiden. Aber auch rund 20 weitere Städte mit zu hoher Stickoxid-Belastung hat die DUH auf eine Verschärfung der Luftreinhaltepläne verklagt. Denn die hohe NOx-Belastung greift die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System an.

Die EU führt jährlich rund 400.000 vorzeitige Todesfälle in Europa auf Schadstoffe zurück, direkt wegen hoher NOx-Belastung seien 2003 rund 70.000 Menschen verstorben. Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm NOx je Kubikmeter Luft wird an Messstellen in 70 deutschen Kommunen noch immer nicht eingehalten, auch wenn der Trend seit Jahren rückläufig ist.

12 Millionen Autos könnten betroffen sein

Fahrverbote könnten nach einer entsprechenden Änderung von Luftreinhalteplänen bundesweit für mehr als zwölf Millionen Diesel-Pkw gelten, die noch nicht die neueste Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Wie am Wochenende bekannt wurde, hat das Bundesverkehrsministerium bereits eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorbereitet, damit Kommunen selbst Dieselfahrzeuge von belasteten Strecken verbannen können. Darüber hinaus sind viele weitere Maßnahmen wie bessere Verkehrssteuerung oder der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs notwendig, um die Grenzwerte überall einzuhalten.

Die EU-Kommission stuft die bisherigen Anstrengungen Deutschlands zur Verminderung der Stickoxid-Werte als unzureichend ein und droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Deutschland steht aber nicht allein am Pranger, sondern zusammen mit acht weiteren Mitgliedstaaten: Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Rumänien, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei.

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