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Urteil zur Tagesschau-App Peinliche PR der ARD

Das Kölner Landgericht musste sein lang erwartetes Urteil im Streit um die Tagesschau-App fällen. Was folgte, war ein blamabler Auftritt der ARD-Verantwortlichen.

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Zweifelhafter Erfolg für Zeitungsverleger: Zwar darf die Tagesschau-App nicht weiter verbreitet werden, allerdings gilt das Verbot nur für einen ganz besonderen Fall Quelle: dapd

Das ist schon lustig: Nachdem das Kölner Landgericht Urteil im Streit um die „Tagesschau“-App bekanntgegeben hat, blamiert sich die ARD mit einem außergewöhnlich rabulistischen Statement. Monika Piel, derzeit die amtierende Vorsitzende der ARD, und Lutz Marmor, Intendant des NDR, fällt nichts Besseres ein als ein lahmer „Ja, aber“-Kommentar. Ja: Das Gericht hält die Tagesschau-App für zu sehr einer Zeitung ähnlich und damit für in der Form nicht zulässig. Aber (und hier bitte einen kleinen Tusch): Es ging ja nur um die konkrete App vom 15. Juni 2011. Und deshalb frohlockt NDR-Grande Marmor: „Wir respektieren die Kölner Entscheidung, auch wenn sie weitgehend ins Leere zielt, da wir die Tagesschau-App vom 15. Juni vergangenen Jahres ohnehin schon lange nicht mehr zum Abruf bereithalten.“ (Ätsch)

Billige Taschenspielertricks

Entschuldigung, aber da fühlt man sich als Leser doch gelinde gesagt verschaukelt. Natürlich haben die acht Klage führenden Zeitungsverlage nicht gegen die App als solche geklagt. Das hatten sie zunächst vor, haben sich aber nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts auf einen einzigen Tag beschränkt. Wer aber kann ernsthaft darlegen, dass sich das App-Angebot der Nachrichtensendung dieses Tages grundlegend und vollständig von derjenigen, sagen wir vom 15. Juli oder vom 15. August unterscheidet? Nein, es geht um mehr als nur einen Tag, und die Intendanten wissen das.

Dass sie nun argumentativ derart herumeiern, lässt befürchten, dass nach der monatelangen Hinhaltetaktik der ARD der Wille, nun mit den Verlegern doch noch zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, nicht sonderlich groß ausgeprägt ist. Im Gegenteil muss man sich nach diesen Statements zum Kölner Urteil schlicht fragen, wie ernst die ARD die Verlage und die Öffentlichkeit überhaupt noch nimmt. Tatsächlich erweisen WDR, NDR und Co der öffentlich-rechtlichen Sache mit solchen intellektuell billigen Taschenspielertricks einen Bärendienst und vergraulen selbst Mediennutzer und Gebührenzahler, die ihnen bislang durchaus positiv gegenüberstanden.

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