US-Drohnenkrieg Klage gegen Steuerung über Ramstein abgewiesen

Der Militärstützpunkt Ramstein soll eine zentrale Rolle im US-Drohnenkrieg einnehmen. Ein Anwohner fordert die Überwachung der Aktivitäten – einklagen darf er das aber nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied.

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Friedensaktivisten protestieren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen von deutschem Boden aus gesteuerte US-Drohneneinsätze. Quelle: dpa

Leipzig Ein Anwohner des amerikanischen Luftwaffenstützpunkts Ramstein kann von der Bundesregierung keine Überwachung von Drohneneinsätzen der US-Streitkräfte einklagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden.

Der Friedensaktivist kritisiert die Drohnenflüge in Krisengebiete als völkerrechtswidrig. Immer wieder gebe es dabei zivile Opfer in Afghanistan, Pakistan oder Somalia. Wie schon die Vorinstanzen hielten die Bundesrichter den 78-Jährigen aber nicht für klagebefugt. Er werde nicht in seinen eigenen Rechten verletzt.

Ramstein, europäisches Hauptquartier der US-Luftwaffe, spielt Berichten zufolge eine wichtige Rolle im Drohnenkrieg der Amerikaner. Aus den USA kommende Signale würden über die Relaisstation Satcom in Ramstein in die Krisengebiete weitergeleitet. Das sei wegen der Erdkrümmung nötig. Die zentrale Rolle der Air Base Ramstein hatte der ehemalige Drohnenpilot Brandon Bryant im NSA-Untersuchungsausschuss beschrieben.

Ob die US-Drohneneinsätze gegen Völkerrecht verstoßen, beurteilten die Richter nicht. Vertreter der Bundesregierung erklärten in der mündlichen Verhandlung, man habe „keine Erkenntnisse“, dass die Drohnenangriffe in großem Ausmaße völkerrechtswidrig seien.

Der 78 Jahre alte Kläger aus Kaiserslautern wollte erreichen, dass die Bundesrepublik die Drohneneinsätze überwacht und sicherstellt, dass sie völkerrechtskonform erfolgen. Sollten sich die Amerikaner dieser Überwachung verweigern, so seine Forderung, müsse ihnen die Drohnensteuerung über Ramstein untersagt werden. Von Ramstein gingen Gefahren für die Anwohner aus, erklärte der Mann. Der Militärflugplatz könne Ziel von Vergeltungsangriffen werden.

Die Bundesrichter wiesen die Klage des Mannes jedoch als unzulässig zurück. Individuelle Rechte aus einem Völkerrechtsverstoß könnten nur direkt Betroffene ableiten – zum Beispiel potenzielle Opfer von Drohenangriffen. „Hierzu gehört der Kläger nicht“, stellte das Gericht fest.

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