Verbotene Internetplattform Betroffene klagen vor Bundesverwaltungsgericht

Sowohl gegen die Durchsuchungen als auch das ausgesprochene Verbot ziehen die Verantwortlichen von „linksunten.indymedia.org“ vor Gericht. Dabei treten die Betroffenen auf kommunaler und auf Bundesebene auf.

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Anhänger der linken Szene demonstrieren in einem Protestzug gegen das Verbot der linksextremen Internetplattform „linksunten.indymedia.org“. Quelle: dpa

Nach dem Verbot der linksextremistischen Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ sind die von Durchsuchungen Betroffenen vor Gericht gezogen. Wie Sven Adam, einer ihrer Anwälte, am Mittwoch in Göttingen mitteilte, haben vier Freiburger sowie Mitbewohner und Lebensgefährte Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht.

Die Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht richteten sich gegen das am Freitag vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot und „gegen das Konstrukt eines Vereins“, die Beschwerden vor dem Freiburger Gericht gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klagen.

Das Bundesinnenministerium hatte die Internetplattform sieben Wochen nach den Krawallen am Rande des G20-Gipfels verboten. Die Seite sei die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland, begründete Minister Thomas de Maizière (CDU) den Schritt. Bei den Durchsuchungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen „linksunten.indymedia“ waren demnach zahlreiche Waffen gefunden worden, darunter Messer, Schlagstöcke, Rohre und Zwillen.

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