Verbraucherschutz Bundeskabinett will Musterfeststellungsklage wohl am kommenden Mittwoch beschließen

Die Bundesregierung ist sich bei der Musterfeststellungsklage nun offenbar einig. Letzter Streitpunkt war vor allem, wer klageberechtigt sein soll.

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Verbände sollen bald im Namen von Verbrauchern klagen können. Quelle: dpa

Berlin Die geplante Klagegemeinschaft für Verbraucher soll nach wochenlangen Streit kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Das verlautete aus Regierungskreisen. „Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage sollen besonders qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen können“, heißt es in dem Gesetzentwurf des Justizministeriums, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) reagierte am Samstag zurückhaltend auf den Entwurf.

Durch die neue Regelung sollen in Deutschland geschädigte Verbraucher erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten können. Allerdings sollen sie sich nicht zu einer Sammelklage zusammentun können. Geplant ist, dass Verbände im Namen der Geschädigten einen Schaden gerichtlich feststellen lassen können. An der Frage der klageberechtigten Verbände scheiterte bislang eine Einigung. Union und Wirtschaftsverbänden gingen die Vorstellungen des Justizministeriums zu weit. Sie fürchteten, damit werde das Tor für einen Missbrauch etwa durch Scheinverbände geöffnet.

In dem aktuellen Gesetzentwurf heißt es, nur Dachverbände mit mindestens zehn Mitgliedsverbänden oder mindestens 350 Mitgliedern dürfen klagen. Zudem müssen die Organisationen seit mindestens vier Jahren bestehen und nicht zum Zwecke der Klage erst gegründet werden. Außerdem müssen sich die Verbände nachweislich auf Verbraucherinteressen konzentrieren und sich höchstens zu fünf Prozent aus Zuwendungen von Unternehmen finanzieren.

Voraussetzung für die Erhebung der Klage sind mindestens zehn Verbraucher mit dem gleichen Schaden. Meldet der Verband die Klage an, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher in ein Klageregister eintragen. Erst dann startet die Klage, die in einem Urteil oder einem Vergleich enden kann. Tragen sich Geschädigte in das Register ein, wird die Verjährung ihrer Ansprüche gestoppt. Kosten entstehen dabei für Verbraucher nicht. Im Gesetzentwurf wird mit 450 Musterfeststellungsklagen pro Jahr gerechnet.

Zwar sei der Entwurf durchaus ein Kompromiss verschiedener Interessen, sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke auf Anfrage. Aber: „Der Entwurf wird immer noch zur Verunsicherung der Unternehmen führen.“ Er warnte, rechtmäßig handelnden Firmen könnten künftig leichter unter ungerechtfertigten Vergleichsdruck geraten. "Diese Rechtsunsicherheit darf sich nicht zusätzlich durch die jüngsten, völlig unausgegorenen Pläne der Europäischen Kommission zu Sammelklagen in Europa verstärken."

Die Bundesregierung steht bei der Musterfeststellungsklage unter Zeitdruck. Laut Koalitionsvertrag soll sie spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten. Damit soll eine Verjährung der Schadenersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Pkw verhindert werden. Die Ansprüche wegen manipulierter Abgas-Werte laufen Ende 2018 aus.

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