Verbraucherschutz Widerrufsrecht für Handyläden gefordert

Verbraucherschutz fordert Widerrufsrecht für Handyläden Quelle: dpa

Verbraucherzentrale sowie Verbraucherministerin von NRW, Heinen-Esser, fordern zum Schutz vor schlechten Verträgen aus Handyläden ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Kunden. Das Ministerium will das rechtlich prüfen.

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Intransparente Verträge mit zu hohen Kosten - dagegen wollen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und das Verbraucherschutzministerium des Landes Kunden von Handyläden besser schützen. „Der Handel kommt in vielen Fällen seiner Informationspflicht nicht nach“, kritisierte Ministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf. Kunden hätten im Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen vielfach keine Chance und stimmten in einer „Druck- und Überrumpelungssituation“ dem vorgelegten Vertrag zu - ohne ihn richtig zu verstehen, erklärte der Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldziniski.

Beide fordern ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wie es bei Haustürgeschäften und Abschlüssen im Internet bereits gilt. Denn wenn Kunden die tatsächlichen Vertragsbedingungen realisierten, bereuten viele ihre Unterschrift und bei 24 Monaten Mindestlaufzeit könne der Abschluss teuer werden. Heinen-Esser versprach, die Einführung eines Widerrufsrecht auch im stationären Handel rechtlich zu prüfen und dann bei der bundesweiten Konferenz aller Verbraucherschutzminister einzubringen.

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