Verfahrensfehler Abgeschobener Afghane darf am Donnerstag zurückkehren

Wegen eines Verfahrensfehlers muss das Bundesamt für Migration einen bereits abgeschobenen Afghanen aus Kabul zurückholen. Seit Mittwoch hat Haschmatullah F. sein deutsches Visum in der Tasche.

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Weil BAMF-Mitarbeiter einen eingereichten Eilantrag übersahen, darf Haschmatullah F. vorerst nach Deutschland zurückkehren. Quelle: Reuters

Islamabad/Kabul Der abgeschobene afghanische Flüchtling, der wegen eines Verfahrensfehlers nach Deutschland zurückgeholt werden muss, wird schon am Donnerstag in Deutschland ankommen. Am Mittwochmorgen hatte Haschmatullah F. in der Visastelle der deutschen Botschaft im pakistanischen Islamabad sein Visum abgeholt. Die Botschaft in Afghanistan ist nach einem schweren Bombenanschlag noch geschlossen. Überraschend hieß es dann am Nachmittag in einer Botschaft über den Hotelmanager, er solle packen und sich um 21.00 Uhr Ortszeit bereithalten, wie F. der Deutschen Presse-Agentur sagte. Aus den Tickets, die ihm später ausgehändigt wurden, geht hervor, dass er Donnerstagmittag in Frankfurt am Main ankommen wird.

Organisiert wird die Reise von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) auf Anfrage des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wohin es nach der Ankunft in Deutschland weitergeht oder wer F. in Empfang nehmen wird, blieb zunächst unklar. F. hatte im Sommer einige Monate in Tübingen gelebt und hofft, dorthin zurückkehren zu können. Sein Visum sei zunächst gültig für drei Monate. „Ich bin sehr froh“, sagte F.. Ich kann nicht glauben, dass es geklappt hat.“ Ob er dieses Mal in Deutschland wird bleiben dürfen, ist nicht klar.

Das BAMF hatte im Sommer die Abschiebung des Afghanen nach Bulgarien irrtümlich erlaubt, obwohl am Verwaltungsgericht Sigmaringen noch ein Eilantrag seines Anwalts dagegen anhängig war. Solche Anträge gewähren Abschiebeschutz. F. war auf seiner Reise von Afghanistan nach Deutschland in Bulgarien als erstem EU-Land offiziell registriert worden. Gemäß den EU-Regeln wäre Bulgarien damit für sein Asylverfahren zuständig. F.s Anwalt Markus Niedworok argumentiert aber, dass dort „wegen systematischer Mängel faire Asylverfahren nicht zu erwarten“ seien.

Am 21. Dezember wird F. in Sigmaringen erwartet, wo das Verwaltungsgericht endgültig klären soll, ob Bulgarien oder Deutschland für seinen Fall zuständig ist. Sollte Deutschland zuständig sein, würde das normale Asylverfahren beginnen. Eine BAMF-Sprecherin wollte sich nicht zu der Frage äußern, ob F. der erste abgeschobene Asylbewerber ist, der wegen eines Verfahrensfehlers zurückgeholt werden muss.

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