




Der Bundesverteidigungsminister soll künftig im Alleingang entscheiden können, ob ein Flugzeug abgeschossen werden soll. Die Große Koalition strebe eine entsprechende Änderung des Grundgesetz-Artikels 35 an, berichtet Spiegel Online. Dem Bericht zufolge befinde sich der Vorstoß des Bundesinnenministeriums derzeit in der Vorabstimmung.
Die Änderung würde es im Notfall vereinfachen, einen Einsatzbefehl gegen von Terroristen gekaperte Flugzeuge zu geben. Dabei geht es vor allem um Warnschüsse, um eine solche Maschine zur Landung zu zwingen oder ein entführtes Flugzeug vom Kurs abzudrängen. Nur wenn sich in einer Maschine ausschließlich Terroristen befinden, wäre auch ein Abschuss denkbar.
Nach heutigem Gesetz müsste ein solcher Entscheid von der Bundesregierung als Kollektiv getroffen werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer und stellte gleichzeitig „eine gravierende Schutzlücke“ fest, da besonders im Falle eines Terrorangriffes mittels eines Flugzeugs für einen Kollektiventscheid die Zeit fehlen dürfte.
Damit habe das Bundesverfassungsgericht die von der Regierung angestrebte Änderung „selbst nahegelegt“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), Spiegel Online. „Bei akuter Gefahr bleiben nur Minuten für eine Entscheidung. Die Einberufung einer Kabinettssitzung ist da praktisch unmöglich.“ Ob die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden darf, um große Katastrophen zu verhindern, ist seit den Jahren nach den Anschlägen vom 11. September 2011 in den USA ein Streitfall. Nachdem das Verfassungsgericht solche Einsätze erst kategorisch ausgeschlossen hatte, gab es für „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ grünes Licht.