Verfassungsbeschwerde Piraten klagen gegen ausgeweitete Videoüberwachung

Die ausgeweitete Videoüberwachung ist für Politiker der Piratenpartei „schlichtweg nicht tragbar“, so der Parteichef Schiffer. Sie wehren sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung im Datenschutzgesetz.

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Eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz erleichtert es privaten Betreibern öffentlicher Anlagen, Videokameras aufzuhängen Quelle: dpa

Karlsruhe Politiker der Piratenpartei wehren sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die ausgeweitete Videoüberwachung. „Was der Gesetzgeber hier gemacht hat, ist für uns schlichtweg nicht tragbar“, sagte Parteichef Patrick Schiffer am Mittwoch in Karlsruhe vor dem Einreichen der Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht.

Die Bundesregierung will mit der am 5. Mai in Kraft getretenen Neuregelung Bürger besser vor Terroranschlägen und Amokläufen schützen. Eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz erleichtert es privaten Betreibern öffentlicher Anlagen, Videokameras aufzuhängen. Das betrifft Bahnen und Busse, Sportanlagen, Einkaufszentren und beispielsweise auch Weihnachtsmärkte. An allen diesen Orten ist der „Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen“ jetzt als „besonders wichtiges Interesse“ definiert. Das senkt die Hürden für die Genehmigung der Videoüberwachung.

Der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der die Klageschrift verfasst hat, hält die gesamte Regelung für verfassungswidrig. Das Gesetz sehe keine Begrenzung der Überwachungsmaßnahmen vor und erlaube auch die Weiterverarbeitung der Daten. Dabei werde von Experten infrage gestellt, dass Videokameras auf potenzielle Attentäter überhaupt einen abschreckenden Effekt hätten. Der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sei daher unverhältnismäßig.

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