Eine Verfassungsklage der Thüringer AfD gegen ihre öffentliche Einstufung als Prüffall des Verfassungsschutzes ist unzulässig. Das entschieden Thüringens Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar. Damit erklärte sich das Verfassungsgericht für die Klage nicht zuständig.
Die Thüringen AfD hatte gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, sowie Innenminister Georg Maier (SPD) geklagt. Kramer hatte die AfD vor einem Jahr zum „Prüffall“ erklärt – einer Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen. Innenminister Maier widersprach dieser Einschätzung nicht.
Die AfD sah darin einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte als Partei. AfD-Chef Björn Höcke kündigte an, die Sache werde weiter beim Verwaltungsgericht in Weimar verfolgt. Dort habe die AfD ebenfalls eine Klage eingereicht, sagte Höcke.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar 2019 einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben, wonach der Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf.
Mehr: Unser Redakteur Christoph Herwartz kommentiert, wie sich die AfD stoppen ließe.