Verfassungsklagen Schattenboxen mit der AfD

Die AfD heischt um Aufmerksamkeit – mit der Androhung von Verfassungsklagen gegen Gesetze, die sie kippen will. Doch mehr als Schattenboxen ist das nicht. Denn die Partei ist gar nicht klageberechtigt.

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Die Spitzenkandidaten der AfD für die Bundestagswahl versuchen, aktuelle Debatten zu nutzen, um eigene Akzente zu setzen. Quelle: dpa

Berlin Was hat die AfD bloß? Ihr Einzug in den Bundestag scheint ein Selbstläufer zu sein angesichts von Umfragen, die die Partei stabil zwischen sieben und zehn Prozent taxieren. Selbst der von der AfD regelmäßig hart angegangene Forsa-Chef Manfred Güllner sieht die Partei schon sicher im Parlament. „Dass die AfD noch unter die Fünf-Prozent-Hürde rutscht, halte ich für unwahrscheinlich“, sagte Güllner kürzlich dem Handelsblatt. Er sehe aber keine Themen, mit denen sie noch zulegen könne.

Genau das scheint die AfD derzeit umzutreiben – die Sorge, auf den letzten Metern bis zur Wahl doch noch vom Aufmerksamkeitsradar der breiten Öffentlichkeit zu verschwinden. Und schuld daran sind in der AfD-Denke nicht etwa sie selbst, sondern die Medien. Eigens, um das Klagelied der Partei zu illustrieren, produzierte sie ein knapp einminütiges Video mit der Spitzenkandidatin Alice Weidel.

Die AfD-Frontfrau blickt mit einem aufgesetzt nachdenklichen Gesichtsausdruck in die Kamera. Dazwischen geschnitten sind Bilder vom aktuellen politischen Tagesgeschehen. Alles und jeder kommt dabei zu Wort – nur eben die AfD nicht. Weidel greift dann nach einer Tageszeitung, fängt an zu blättern. Aber ohne Erfolg. Kein AfD-Bericht. Nirgends. Dann spricht Weidel in die Kamera: „Stellen Sie sich einmal vor: Es ist Wahljahr und die größte Oppositionspartei kommt in der öffentlichen Berichterstattung überhaupt gar nicht vor. Und stattdessen diskutieren nur diejenigen unter sich, die das (es folgt kurz dazwischen geschnitten eine brennende Barrikade vom G20-Gipfel) verbockt haben.“

Den Leidensdruck der AfD unterstreicht der AfD-Bundeschef Jörg Meuthen, indem er das Video seiner Parteikollegin auf Twitter verbreitet und dazu schreibt: „Leider nur zu wahr, die #AfD wird bewusst totgeschwiegen.“ Dabei scheint die aktuelle Themenlage der Partei in die Hände zu spielen: Nur steuert die AfD in den Debatten mitunter in Sackgassen, aus den sie nur schwer wieder herauskommt.

Beispiel: Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Hasskommentare bei Facebook & Co.
Vollmundig erklärte Weidel, ihre Partei werde hierzu eine Verfassungsklage prüfen, weil das Gesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) ein „schwarzer Tag für das freiheitliche Deutschland und die Meinungsfreiheit“ sei. Die AfD arbeite daher mit „Hochdruck an der Prüfung einer Verfassungsklage gegen dieses Zensurgesetz“.

Die Wahrheit ist allerdings, die AfD ist gar nicht berechtigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zu klagen. „Eine abstrakte Normenkontrolle kommt nicht in Betracht, weil die Partei nicht zu den Antragsberechtigten zählt“, sagte der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland, dem Handelsblatt. Auch ein „Organstreit“ scheide aus, weil die AfD nicht als politische Partei von dem Gesetz betroffen sei. „Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz kommt für die AfD ebenfalls nicht in Betracht, weil sie als politische Partei durch das Gesetz nicht beschwert ist“, so Wieland.

Auch Mitglieder der AfD könnten nicht gegen das Gesetz klagen. „Sie könnten sich nur vor den Fachgerichten gegen Akte zum Vollzug des Gesetzes wenden und nach Erschöpfung des Rechtsweges Verfassungsbeschwerde erheben“, erläuterte der Staatsrechtler. Die würde aber nur zu einer Prüfung durch das Gericht führen, wenn die zuständige Kammer die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annähme. Das geschehe aber in weniger als drei Prozent der Fälle.

Als ob der AfD inzwischen selbst der Gedanke gekommen ist, dass sie sich auf diesem politischen Feld verkämpfen könnte, erwähnte sie heute bei einer Pressekonferenz vor Hauptstadtjournalisten die Klage nicht mehr. Vielmehr ließ die Partei ein Papier verteilen, das ihre Vorstellungen zu einer Facebook-Regulierung zusammenfasst. Den Einwand, dass das sogenannte „Meinungsfreiheitsgesetz“ der AfD teilweise dem Maas-Gesetz ähnele, wollte Weidel nicht gelten lassen. Nach mehrmaliger Nachfrage reagiert sie regelrecht pampig und unterstellte dem Fragesteller, den Ansatz ihrer Partei schlicht nicht zu verstehen.

Beispiel: „Ehe für alle“
Auch dieses Gesetz ist der AfD ein Dorn im Auge. Also macht sie dagegen mobil. Mit Hilfe der auflagenstarken „Bild am Sonntag“, die Co-AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland mit den Worten zitiert: „Wir prüfen derzeit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Ich bin für einen solchen Schritt. Die Ehe für alle bedeutet eine Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet.“ Doch wie beim Facebook-Gesetz von Maas steht die AfD auch bei diesem Thema auf verlorenem Posten. Juristisch hat sie jedenfalls keine Möglichkeit, das Gesetz zu kippen.

Abgesehen davon sei die „Ehe für alle“, wie der Politikwissenschaftler Oskar Niedermayer anmerkt, letztlich ein „Eliten-Thema“ ohne große Folgewirkung. Allenfalls drohe der Union, dass einige streng katholische Wähler nicht mehr zur Urne gingen, weil sie an der Ehe-Interpretation als Verbindung von Mann und Frau festhalten wollten und Merkel Verrat vorwerfen. Aber die Zahl sei gering. „Das Thema ist für den Ausgang der Bundestagswahl weitgehend irrelevant“, sagt auch der Politologe Gero Neugebauer.

Das scheinen jüngste Meinungsumfragen zu bestätigen, die nach der Bundestagsabstimmung über die völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare erhoben wurden. Denn die Union hat zwar laut einer Insa-Umfrage für „Bild“ einen halben Prozentpunkt auf 36 Prozent verloren, während die SPD unverändert bei 25 Prozent liegt. Eine Forsa-Umfrage für Stern-RTL sieht CDU/CSU dagegen weiter bei 39 Prozent - und die SPD bei nur noch 22 Prozent. Einen Einbruch der Union hat das Thema „Ehe für alle“ also offenbar nicht ausgelöst. Aber auch keinen nennenswerten Aufschwung bei der AfD, die in der Umfrage bei 9,5 Prozentpunkten steht.

Beispiel: G20-Krawalle
„Bei dem Thema G20-Randale könnte die Auswirkung für die Wahlen aber größer sein“, glaubt Niedermayer. Denn nach Einschätzung des Professors der Freien Universität Berlin berührt dies ein Thema, das ohnehin auf der Agenda des Bundestagswahlkampfes steht - die innere Sicherheit. An sich also auch ein mögliches Gewinnerthema für die AfD. Problematisch wird es indes dann, wenn die Partei Behauptungen aufstellt, die sie nicht belegen kann. Der Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) warf Spitzenkandidatin Weidel etwa vor, mit Steuergeldern Linksterrorismus zu unterstützen. „Es ist ein Unding, dass das Familienministerium mit deutschen Steuergeldern direkt und indirekt, zum Beispiel über die Amadeu-Antonio-Stiftung, linksextremen Terror unter dem Motto ‚Kampf gegen rechts‘ mitfinanziert“, erklärte Weidel am Montag in einer Pressemitteilung.

Die Stiftung reagierte. Nicht mit einer Klage, wie Weidel behauptete, sondern mit der anwaltlichen Aufforderung, eine „Unterlassungsverpflichtungserklärung“ abzugeben. Die Frist läuft am Donnerstag ab. Allerdings sieht es derzeit nicht nach einem Einlenken Weidels aus. In der Bundespressekonferenz bekräftigte sie heute noch einmal ihren Vorwurf.

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