Verfassungsschutz AfD darf vorerst nicht als Verdachtsfall eingestuft werden

Der Verfassungsschutz darf die rechtsgerichtete Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als Verdachtsfall bewerten. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Insbesondere wegen des ultrarechten Parteiflügels, den der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke vertritt, sollte die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Quelle: dpa

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben.

Mit der Hochstufung hätte die Behörde die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten können. Wegen des laufenden Gerichtsverfahrens hatte sich das Bundesamt nicht öffentlich zu der Frage der Einschätzung der AfD geäußert. Zuvor hatten der „Spiegel“ und mehrere andere Medien über die Einstufung berichtet.

Grundlage für die Beobachtung ist laut „Spiegel“-Informationen ein rund 1000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür haben die Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Amts seit Anfang 2019 etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.

Zuletzt hatte sich nochmals das Bundesinnenministerium, das die Aufsicht über das Amt hat, über das Gutachten gebeugt. Die Einstufung zum Verdachtsfall erfolgte schließlich Ende vergangener Woche.
Das Gutachten soll zudem auch Anhaltspunkte liefern, dass die AfD gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip im Grundgesetz verstoße. Als Belege sollen mehrere hundert Reden und Äußerungen von Funktionären auf allen Parteiebenen dienen.

Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen

Ein Grund für die Einstufung ist aus Sicht des Verfassungsschutzes offenbar der Einfluss des völkischen „Flügels“ auf die Partei. Behördenchef Thomas Haldenwang hatte bereits auf der Innenministerkonferenz im Dezember berichtet, dass diese formal aufgelöste rechtsextreme Strömung habe.

Dazu kommen Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen wie die „Identitäre Bewegung“, „Ein Prozent“, das Magazin „Compact“ und dem neurechten Thinktank „Institut für Staatspolitik“ um den Verleger Götz Kubitschek.

In einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte sich das Bundesamt allerdings dazu verpflichtet, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten der AfD zu verzichten. Dasselbe gilt für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021.Auch die Einstufung zum „Verdachtsfall“ darf das Bundesamt daher derzeit nicht bekannt geben.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%