Verkaufsoffene Sonntage Kaufen statt Kirchgang?

Da Heiligabend dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, ist die Debatte über Arbeiten am Wochenende neu entbrannt. Etwa jeder vierte Beschäftigte ist zumindest gelegentlich betroffen. Werden es bald noch mehr sein?

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Nicht alle Bundesländer erlaubten in diesem Jahr die Ladenöffnung an Heiligabend. Quelle: dpa

Berlin Eine bessere Steilvorlage hätte es kaum geben können: Dass Heiligabend dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, nutzte die „Allianz für den freien Sonntag“, um für ihr Anliegen zu trommeln: „Heiligabend Geschäfte schließen!“, forderte das Bündnis, in dem sich die Gewerkschaft Verdi und kirchliche Arbeitnehmerorganisationen zusammengetan haben. Damit könne man ein Signal setzen, „dass der Kommerz an einem der wichtigsten Feiertage in unserem Land wenigstens für einige Stunden in den Hintergrund tritt zugunsten der Beschäftigten und ihrer Familien“, sagte das für den Handel zuständige Verdi-Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Aus Sicht der Gewerkschaft ist der Einzelhandel derzeit die vorderste Front zur Verteidigung des arbeitsfreien Sonntags. So hat etwa die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht pro Jahr zu verdoppeln. Auch die Koalition aus CDU, Grünen und FDP in Schleswig-Holstein hat sich darauf geeinigt, „die Frage der weiteren Flexibilisierung der Sonntagsöffnungszeiten“ zu erörtern. Ziel ist, den stationären Handel besser gegen die Online-Wettbewerber zu wappnen und zu einer Belebung der Innenstädte beizutragen. Doch Verdi gibt Contra: „Mit dem gleichen Argument kann man auch die Öffnung aller Flughäfen rund um die Uhr zur Belebung des Luftverkehrs, die Sonntagszustellung von Paketen zur Belebung des Onlinehandels oder die Sonntagsöffnung von Kfz-Werkstätten zur Belebung der Ersatzteilindustrie per Gesetz vorschreiben“, heißt es bei der Gewerkschaft.

Dennoch kann man die Frage stellen, ob der vom Grundgesetz geschützte arbeitsfreie Sonntag heute noch zeitgemäß ist. Zumal die Zahl der gläubigen Christen, die ihn zum Kirchgang nutzen könnten, ja seit Jahrzehnten rückläufig ist. Und warum sollte in einer Welt der Just-in-time-Produktion und der Rund-um-die-Uhr-Vernetzung das Gros der Beschäftigten kollektiv am gleichen Tag pausieren?     

Tatsächlich haben längst deutlich weniger Beschäftigte ein freies Wochenende als noch vor einigen Jahren. Arbeiteten 1996 elf Prozent der Erwerbstätigen regelmäßig an Sonn- und Feiertagen, waren es 2016 nach Daten des Statistischen Bundesamtes bereits 15 Prozent. Seit 2011 ist die Quote allerdings konstant. Außerdem sind hier auch Selbstständige erfasst. Von den Arbeitnehmern arbeiteten zuletzt 14 Prozent regelmäßig auch sonntags, das sind knapp fünf Millionen Beschäftigte. Zählt man auch die gelegentlichen Sonntagsarbeiter hinzu, wächst die Gesamtzahl der Betroffenen auf knapp 9,3 Millionen. Das ist etwa jeder vierte Arbeitnehmer.

Ganz vorn mit dabei ist das Hotel- und Gaststättengewerbe, wo jeder zweite Beschäftigte auch dann ran muss, wenn die meisten anderen frei haben. Ähnlich hohe Quoten gibt es bei Wach- und Sicherheitsdiensten, in Spielhallen und Wettbüros oder in Alten- und Pflegeheimen. Im Sozial- und Gesundheitswesen, bei der Bahn, im öffentlichen Nahverkehr oder im Straßentransport arbeiten immerhin noch rund drei von zehn Arbeitnehmern regelmäßig auch an Sonntagen.

Wer das Privileg der Sonntagsruhe auch für andere Beschäftigtengruppen schleifen will, muss das Grundgesetz ändern. Denn in Artikel 140 heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.“ Es geht also nicht allein um den Kirchgang, sondern auch um Erholung von der Arbeit. Allerdings lässt das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen zu. In naheliegenden Bereichen wie bei Polizei und Rettungsdienten, in Krankenhäusern und Pflegeheimen oder dem öffentlichen Nahverkehr, aber auch in der Gastronomie oder Bäckereien.  Arbeitnehmer müssen qua Gesetz aber mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben.

Es ist vor allem der klassische Handel, der nun auf großzügigere Ausnahmen drängt. Flexiblere Ladenöffnungszeiten auch am Wochenende seien nötig, um gegenüber der Konkurrenz im Internet nicht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Händler, die ihre Waren sowohl im Geschäft als auch online verkauften, hätten für das zu Ende gehende Jahr deutlich höhere Umsatzerwartungen als rein stationäre Betriebe, sagt der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser. Es sei deshalb zu erwarten, dass sie dieses Vertriebskonzept noch ausbauten und die Kundenfrequenzen in der Innenstadt  weiter abnähmen. „Es liegt also im ureigensten Interesse der Kommunen, Shoppingsonntage weiter zu ermöglichen“, betont Sanktjohanser. „Durch Verbote droht sonst eine wichtige Lebensader der Innenstadt zu versiegen.“


Das Grundgesetz will niemand ändern

Das sehen offenbar auch die Kaufhausketten Karstadt, Kaufhof und das Berliner KaDeWe so. Im Mai dieses Jahres hatten sie ihre Initiative „Selbstbestimmter Sonntag“ vorgestellt. Ziel: An 52 Sonntagen im Jahr sollen die Geschäfte nach Belieben öffnen können. „Hier sollen ohne Rücksicht auf Arbeitnehmerrechte einseitig die Interessen der Warenhaus- und Handelskonzerne durchgesetzt werden“, kritisiert Verdi. Die Leidtragenden seien auch kleine Geschäfte, die dem Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel nicht standhalten könnten. Dort seien dann Arbeitsplätze in Gefahr.

Seit 2006 sind die Ladenöffnungszeiten Sache der Länder. Die FDP in Nordrhein-Westfalen hätte am liebsten die Möglichkeit zur Rund-um-die Uhr-Öffnung an sieben Tagen in der Woche durchgesetzt. Am Ende einigte sich die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf nur auf eine Verdopplung  der verkaufsoffenen Sonntage. Denn dem ungebremsten Shoppingvergnügen zu Lasten der Beschäftigten setzen auch höchstrichterliche Urteile bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht Grenzen. Sie besagen, dass es einen Sachgrund wie etwa Volksfeste geben muss, damit die Geschäfte auch am Sonntag öffnen dürfen. Das „alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse“ der Händler und „das Shoppinginteresse der Kundschaft“ reichten dafür nicht aus, hat das Bundesverwaltungsgericht erst im Mai 2017 betont. Insofern gibt man sich auch bei Verdi noch relativ gelassen: „Wir sehen keine parlamentarische Mehrheit, die das Grundgesetz an dieser Stelle ändern will.“

Doch sichert die Sonntagsöffnung nicht letztlich auch Arbeitsplätze, wie die großen Kaufhausketten betonen? Dieses Argument führt auch die Call-Center-Branche mit ihren mehr als einer halben Million Beschäftigten ins Feld. Zwar dürfen diese in den meisten Bundesländern bisher auch sonntags arbeiten. Doch hatte das Bundesverwaltungsgericht vor drei Jahren in Hessen nach einer Klage von Verdi und der evangelischen Kirchen die sogenannte Bedarfsgewerbeverordnung teilweise gekippt, mit der die Ausnahmegenehmigung geregelt war. Seither darf an den Hotlines in Hessen sonntags nicht mehr gearbeitet werden.

Der Call Center Verband Deutschland (CCV) fürchtet, dass massenhaft Jobs ins benachbarte Ausland, etwa nach Polen, abwandern, sollten die Rechtsgrundlagen auch in anderen Bundesländern gekippt werden. Er drängt deshalb auf eine bundesweite Verordnung die festschreiben soll, dass Sonntagsarbeit in den Callcentern im Interesse des Gemeinwohls liegt. Dies ist nach Paragraf 13 des Arbeitszeitgesetzes gegeben, wenn Arbeitsplätze gesichert werden können. Das Bundesarbeitsministerium verweist aber darauf, dass sich die Zahl der durch ein Verbot der Sonntagsarbeit bedrohten Jobs in der Branche seriös kaum beziffern lassen. Deshalb sei es derzeit nicht möglich, eine bundesweite Regelung zu schaffen, die auch vor den Gerichten Bestand hätte.

Die Allianz für den freien Sonntag war mit ihrem Appell zu Heiligabend übrigens nur halb erfolgreich. In Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen bleiben die Läden geschlossen. Die meisten übrigen Bundesländer erlauben eine dreistündige Öffnung bis 14 Uhr, am meisten Verständnis für verspätete Geschenkekäufer haben Berlin und Brandenburg mit der Freigabe von sieben bis 14 Uhr. Die Discounter Aldi und Lidl entschieden, ihre Läden geschlossen zu halten, Edeka und Rewe überließen die Entscheidung den jeweiligen Inhabern der Märkte. Bei der Mehrheit der Deutschen stößt die Sonntagsallianz aus Gewerkschaft und Kirchen aber auf offene Ohren. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der „Welt“ sprachen sich 87 Prozent gegen die Ladenöffnung an Heiligabend aus, der dieses Jahr auf einen Sonntag fällt. 

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%