Verkehrswende Scholz will Steuervorteile für E-Dienstwagen bis 2030 verlängern

Firmenfahrzeuge mit Elektroantrieb werden zur Zeit nur halb so hoch besteuert wie herkömmliche Fahrzeuge – und das soll weiter bestehen bleiben.

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Dienstwagen und Lieferfahrzeuge mit Elektrofahrzeuge bringen seit diesem Jahr steuerliche Vorteile. Quelle: dpa

Berlin Bundesfinanzminister Olaf Scholz will die Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen bis 2030 verlängern und die Anschaffung von Lieferfahrzeugen mit Elektroantrieb stärker begünstigen. Dies will der SPD-Politiker nach einem Bericht des „Spiegel“ vom Freitag dem Klimakabinett vorschlagen, in dem am Mittwoch nächster Woche ein Teil der Bundesregierung zusammenkommt.

Das Finanzministerium wollte den Bericht nicht kommentieren. Den Vorstoß hatte Scholz im Februar angekündigt. Dem „Spiegel“ zufolge will Scholz auch ein „Energiekonzept 2038“ vorstellen, das die Stromversorgung bis zum Kohleausstieg sichern solle.

Dem „Spiegel“ zufolge schlagen die vorgeschlagenen Maßnahmen beim Fiskus 2021 mit rund 180 Millionen Euro zu Buche. Zwei Jahre später wären es demnach schon 330 Millionen Euro.

Konkret sollen die in diesem Jahr eingeführten und bis 2021 befristeten Steuervorteile für Dienstwagen mit Elektro- oder Hybridantrieben dem Bericht zufolge bis 2030 verlängert werden. Sie werden derzeit nur halb so hoch besteuert wie herkömmliche Fahrzeuge. Seit Jahresbeginn müssen Beschäftigte für elektrisch betriebene Dienstwagen, die auch privat genutzt werden können, nur 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei Autos mit Verbrennungsmotor sind es 1,0 Prozent. Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung von Dienstfahrrädern solle bis 2030 nicht mehr versteuert werden müssen.

Wer ein Lieferfahrzeug mit Elektroantrieb anschafft, soll dem Bericht zufolge ab 2020 die Hälfte der Anschaffungskosten sofort steuermindernd geltend machen können. Dies solle auf zehn Jahre befristet sein. Erleichterungen plane Scholz auch für Unternehmen, die E-Fahrzeuge leasten. Bislang würden 20 Prozent der Gebühren dem Gewerbeertrag zugerechnet, künftig sollten es zehn Prozent sein. Die Steuerlast wäre entsprechend geringer.

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