Vermögensteuer: Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben – und zwar aus gutem Grund!

Die Vermögensteuer wird nach einem Verfassungsgerichtsurteil seit 1997 nicht mehr erhoben. Dabei sollte es bleiben.
Foto: ImagoWas haben die Vermögensteuer und der US-Schauspieler Bill Murray gemeinsam? Murray spielt in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ einen Wetteransager, bei dem sich immer wieder der gleiche Tag wiederholt. In genau so einer Endlosschleife befindet sich der Ruf nach einer Vermögensteuer. Jetzt hat es SPD-Chefin Saskia Esken mal wieder getan: Sie fordert eine „solidarische Vermögensabgabe“ – und will das Geld in den Wiederaufbau der Ukraine stecken.
Die ökonomischen Folgen von Vermögensteuern sind wissenschaftlich gut erforscht. Die Steuer führt zu Kapitalflucht. Ihre Erhebungs- und Kontrollkosten sind so hoch, dass rund 20 Prozent der Einnahmen von Bürokratie weggefressen werden. Und sie belastet nicht nur „Superreiche“, sondern auch mittelständische Betriebe, die genug andere Probleme haben.
Esken holt in hübscher Eintracht mit der Linkspartei einen SPD-Parteitagsbeschluss von 2019 aus der Schublade, der im Koalitionsvertrag der Ampel klar abgeräumt worden ist. Den Vorstoß durch die Verbindung zur Ukraine moralisch aufzuladen, ist vor diesem Hintergrund ein politisch fragwürdiges Manöver. Die Vermögensteuer wird nach einem Verfassungsgerichtsurteil seit 1997 nicht mehr erhoben. Dabei sollte es bleiben.
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