Verordnung des Sozialministeriums Gutverdiener müssen höhere Sozialabgaben zahlen

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt besonders im Osten an, um die Rentenangleichung zu ermöglichen. Für die meisten Beitragszahler ändert sich aber nichts.

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Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 4537,50 Euro im Monat an. Quelle: dpa

Berlin Auf Gutverdienender kommen höhere Sozialabgaben zu. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt im kommenden Jahr von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6500 auf 6700 Euro im Westen und von 5800 auf 6150 Euro im Osten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung des Sozialministeriums.

Dass die Beitragsbemessungsgrenzen im Osten besonders stark steigen, ist Folge der laufenden schrittweisen Rentenangleichung in Ost und West. Ebenso wie der Rentenwert werden auch diese Grenzen bis 2025 an die Westwerte angeglichen.

Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein. Die Gehaltsgrenzen werden jedes Jahr anhand der Einkommensentwicklung angepasst.

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