Verschärftes Sexualstrafrecht Bundesrat sagt Ja zu „Nein heißt Nein“

„Nein heißt Nein“ – unter diesem Motto firmiert das neue Sexualstrafrecht, dass neue Tatbestände schaffen und sogenannte „Schutzlücken“ schließen will. Der Bundesrat billigte das Gesetzesvorhaben nun.

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Der Bundesrat hat den Entwürfen zu einem deutlich verschärften Sexualstrafrecht zugestimmt. Quelle: dpa

Berlin In Deutschland gilt künftig ein strengeres Sexualstrafrecht, in dem das Prinzip „Nein heißt Nein“ festgeschrieben ist. Das soll die Rechte der Opfer von Sexualdelikten stärken. Der Bundesrat billigte das Gesetzesvorhaben am Freitag in Berlin. Der Bundestag hatte die Pläne Anfang Juli beschlossen.

Demnach macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Er verbietet, einen Menschen in sexuell bestimmter Weise zu begrapschen und dadurch zu belästigen. Unter Strafe gestellt werden außerdem Straftaten aus einer Gruppe heraus wie bei den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln.

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