Verschärfung der Mietpreisbremse Justizministerin Barley stößt auf Kritik

Der Vorstoß von Justizministerin Katarina Barley, die Mietpreisbremse zu verschärfen, kommt nicht überall gut an. Quelle: REUTERS

Für das Wohnen geben Menschen viel Geld aus. Justizministerin Barley will den Vermietern mit Gesetzen Einhalt gebieten. Der Mieterbund applaudiert - doch beim Koalitionspartner Union erntet sie Kopfschütteln.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Mit ihren Plänen für eine weitere Verschärfung der Mietpreisbremse stößt Justizministerin Katarina Barley (SPD) auf Widerstand in der Union. Barleys Vorstoß, wonach Vermieter bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse künftig zu viel erhaltene Miete rückwirkend zurückzahlen müssen, halte er für wenig sinnvoll, sagte der hessische Ministerpräsident und CDU-Bundesvize Volker Bouffier am Montag am Rande von Sitzungen der Parteigremien in Berlin. Sein Amtskollege, der nordrhein-westfälische Regierungschef Armin Laschet, nannte den Vorschlag ein Wahlkampfmanöver und wenig durchdacht. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Pläne hingegen.

Die Mietpreisbremse gilt für beliebte Wohngegenden mit besonders hohen Mieten, die die Bundesländer bestimmen müssen. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist.

Barley will die Regelung, die eigentlich 2020 ausliefe, bis 2025 verlängern. Außerdem sollen Vermieter bei einem Verstoß gegen die Regelung nicht mehr nur die künftige Miete senken sondern auch zu viel erhaltene Miete rückwirkend zurückzahlen müssen. Bouffier kritisierte, damit werde kein einziger Quadratmeter neuer Wohnraum geschaffen. Der Vorstoß sei „Aktionismus. Das bringt gar nichts.“

Die Justizministerin verteidigte ihre Pläne am Montag. „Mieterinnen und Mieter in Deutschland dürfen nicht aus ihren angestammten Wohngebieten verdrängt werden“, sagte Barley. Es brauche ein zweites Mieterschutzgesetz. „Mieter sollen zu viel gezahlte Miete künftig rückwirkend ab Vertragsschluss zurückfordern können.“ Vermieter erhielten damit einen starken Anreiz, sich von Beginn an an die Mietpreisbremse zu halten; für Mieter werde es attraktiver, ihre Rechte einzufordern. Nach Angaben des Justizministeriums soll es zudem leichter werden für die Länder, Gebiete für die Mietpreisbremse auszuweisen.

Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, unterstützte den Vorstoß. „Es ist richtig, wenn Mieter rückwirkend zu viel gezahltes Geld vom Vermieter zurückverlangen könnten“, sagte er NDR Info. Bislang können Mieter zu viel gezahlte Miete erst ab dem Zeitpunkt zurückverlangen, zu dem sie den Vermieter offiziell „gerügt“ haben.

Siebenkotten erwartet von der geplanten Gesetzesverschärfung jedoch keine allgemeine mietdämpfende Wirkung. „Die Mietpreisbremse betrifft nur Neu- und Wiedervertragsmieten, aber nicht die laufenden Verhältnisse, die mehr als 90 Prozent aller Mietverhältnisse ausmachen.“ Siebenkotten schlug vor, Mieten für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel fünf Jahre, nur noch in Höhe der Inflationsrate steigen zu lassen.

Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), Axel Gedaschko, wandte sich gegen die Pläne. „Einem unbefristeten Rügerecht, wie es die Vorschläge von Frau Barley vorsehen, erteilen wir eine klare Absage“, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Linken-Chef Bernd Riexinger kritisierte die Pläne als unzureichend. Wenn Vermieter erst im Fall einer Rüge des Mieters zu viel gezahlte Miete zurückzahlen müssten, fehle der Anreiz, sich an die Regeln zu halten. „Richtig wäre das Gegenteil: Dass Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse Strafzahlungen leisten müssten.“ Er forderte eine bundesweite und unbefristete Mietpreisbremse.
Der Mietanstieg in Deutschlands größter Stadt Berlin schwächte sich derweil ab, wie am Montag bekannt wurde. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liege bei 6,72 Euro je Quadratmeter, gab der Senat bei der Vorstellung des Mietspiegels 2019 bekannt. Damit ist sie seit der Vorstellung des vergangenen Mietspiegels 2017 jährlich um 2,5 Prozent gestiegen - deutlich langsamer als in den Jahren zuvor. Von 2015 bis 2017 hatten die Mieten jährlich um 4,6 Prozent zugelegt. Die Daten der Mietspiegel liefern die Richtschnur für die Mietpreisbremse.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%