Verschwendung Es reicht! - Weniger Steuern sind möglich

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Mehr Kompetenz in den Amtsstuben

US-Metropole Philadelphia führt Limo-Steuer ein
Limo-SteuerWer in der US-Metropole Philadelphia künftig ein zuckerhaltiges Getränkt kauft, muss demnächst einige Cent draufzahlen. Der Stadtrat von Philadelphia verabschiedete am 16. Juni 2016 eine Sondersteuer von etwa 50 Cent pro Liter Limonade. Damit will die Stadt gerade Kindern und Jugendlichen mehr Gesundheitsbewusstsein vermitteln. Eine Sondersteuer für zuckerhaltige Limos gibt es in den USA nur in Berkeley in Kalifornien. Die Steuer in Philadelphia gilt für Limonaden, Sportgetränke, aromatisiertes Wasser und vorgesüßte Tee- und Kaffeegetränke. Nicht betroffen sind Milchgetränke und Fruchtsäfte. Die Steuer soll ab Anfang 2017 erhoben werden. Quelle: dpa
Red-Bull-Steuer In Frankreich sollte es künftig eine sogenannte Red-Bull-Steuer geben. Die Abgeordneten der Nationalversammlung stimmten im Oktober 2013 für einen Vorschlag, der die Einführung einer saftigen Abgabe auf Energy Drinks vorsieht. Sie sollte eine 0,25-Liter-Dose um rund 25 Cent teurer machen und Schätzungen zufolge rund 60 Millionen Euro pro Jahr in die Staatskasse spülen. Begründet wurde das Steuerprojekt mit Gesundheitsrisiken, die von diesen Getränken ausgehen könnten. Doch aus dem Projekt wurde nichts: Bereits ein Jahr später kippte das französische Verfassungsgericht die Idee mit der Begründung, der „Aufschlag für Energy Drinks sei derzeit nicht verfassungskonform“. Quelle: REUTERS
Cola-SteuerSchlechte Ernährung und mangelnde Bewegung haben dazu geführt, dass es mittlerweile in Mexiko prozentual mehr Übergewichtige gibt als in den USA. 70 Prozent der Erwachsenen sowie 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen gelten als zu schwer. Fast jeder zehnte erwachsene Mexikaner leidet an Diabetes. Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 140 Litern liegen die Mexikaner beim Konsum von Softdrinks an zweiter Stelle hinter den Vereinigten Staaten, wie aus den jüngsten Erhebungen der US-Universität Yale und von Industrieverbänden hervorgeht. Die Folge: Die mexikanische Regierung führte eine sogenannte Cola-Steuer von einem Peso (sechs Cent) pro Liter ein, ungefähr zehn Prozent des Preises – mit positivem Erfolg: Ein Jahr nach Einführung der Steuer war der Verkauf von mit Zucker gesüßten Getränken um zwölf Prozent gesunken. Quelle: AP
Nutella-SteuerDie Nuss-Nougat-Creme geht es in Frankreich an den Kragen: Dort werden Schokoriegel und Schokocremes teurer. Der Senat in Paris hatte sich für höhere Steuern auf Grundstoffe des beliebten Brotaufstrichs ausgesprochen. Trotz massenhafter Unterstützung für die süße Creme verabschiedeten die Senatoren Regelungen, mit denen die Steuern auf Palmöl und andere pflanzliche Öle verdreifacht werden sollen. Damit wollen sie Fettleibigkeit bekämpfen. Die „Nutella-Steuer“ würde alle Nahrungsmittel, die solche Öle enthalten, betreffen. Doch nach Protesten aus Anbauländern hat die französische Nationalversammlung ihre Pläne für eine Sonderabgabe auf Palmöl deutlich abgeschwächt. Die Abgeordneten stimmten im März 2016 für eine Nutella-Steuer in Höhe von 30 Euro pro Tonne Palmöl im Jahr 2017. Bis 2020 soll diese Abgabe auf 90 Euro pro Tonne steigen. Quelle: dpa
Fett-Steuer In Dänemark gab es vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2012 die sogenannte Fett-Steuer. Nach nur einem Jahr wurde diese allerdings wieder abgeschafft. Die Steuer galt für alle Lebensmittel mit einem Anteil von 2,3 Prozent an gesättigten Fettsäuren – zum Beispiel für Butter, Milch, Fleisch und Pizzen. Pro Kilogramm gesättigter Fettsäuren wurden 16 Kronen (2,15 Euro) fällig. Damit wurde ein Paket Butter um 2,60 Kronen und ein Kilo Schweinehackfleisch um 1,30 Kronen teurer. Die Maßnahme sollte die Bevölkerung davon abhalten, zu viel der als ungesund geltenden Fette zu essen. Allerdings hatte sie der Wirtschaft mehr geschadet als der Gesundheit genutzt und wurde daher schnell gekippt. Quelle: dpa
Limousinen-SteuerSeit 2009 erhebt der US-Bundesstaat New York eine erhöhte Steuer auf bestimmte Transport-Services, unter anderem eine Limousinen-Steuer. Normale Taxifahrten sind von der Steuer ausgenommen. Quelle: AP
Automatenobst-SteuerKalifornien möchte sein gesundheitsbewusstes Image pflegen. Deshalb ist frisches Obst von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Mit einer Ausnahme: Wenn es am Automaten gekauft wird, besteuert es der Bundesstaat mit satten 33 Prozent. Quelle: AP

Das durch die Euro-Hawk-Drohne wieder ins Gerede gekommene Verteidigungsressort ist schon auf den ersten Blick ein aufgeblähtes Gebilde. Allein beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr kümmern sich 9500 Mitarbeiter um die Ausschreibung der Entwicklungsaufträge, die Erprobung, Beschaffung, den Einsatz und schließlich die Verwertung des Rüstungsmaterials – vom Panzer bis zur Unterhose der Soldaten. "Einkaufsabteilungen deutscher Großunternehmen wickeln vergleichbare Volumina mit einem Zehntel der Belegschaft ab", sagt ein externer Berater, der die Bundeswehr im Kampf mit der internen Bürokratie unterstützt.

"Manche Fälle erinnern an Schilda", sagt die Bundestagsabgeordnete Claudia Winterstein, die im Rechnungsprüfungsausschuss sitzt. Die FDP-Politikerin kennt Hunderte von Kopfschütteln auslösenden Fällen: etwa eine 16 Millionen Euro teure Zielsimulationshalle für die Bundeswehr, die seit 2004 fertig steht, aber nicht funktioniert, weil die Projektionsfläche verschmiert ist. Auch eine Bürstenanlage mit Ohrenhaaren von südamerikanischen Rindern (Kosten: eine Million Euro) konnte das Problem nicht lösen, dafür aber genehmigte die Bundeswehr inzwischen weitere 2,4 Millionen Euro zur Erweiterung des Projekts.

Mal passen Tragen nicht in Rettungshubschrauber, mal sind Zugmaschinen zu leicht, um Flugzeuge an den Haken zu nehmen. Wintersteins Tipp an die Beschaffer: "Einfach mehr Gedanken machen und Sorgfalt walten lassen."
Grenze auch für Staaten

Die Fantasie der Politiker, die Begehrlichkeiten der Lobbyisten und die Empfänglichkeit der Bürger haben eines gemeinsam: Sie scheinen unerschöpflich. Ein klares Ausgabenlimit ist deshalb unverzichtbar. Früher sollte Artikel 115 Grundgesetz die Ausgaben begrenzen. Das ging nicht gut. Die Verschuldungsbremse – eine Nettokreditaufnahme war bis zur Höhe der staatlichen Nettoinvestitionen erlaubt – entpuppte sich als Lizenz zum Schuldenmachen, auch in guten Zeiten. Seit 2009 gibt es daher eine neue Schuldenbremse in der Verfassung. Bund und Länder müssen ihre Neuverschuldung binnen zehn Jahren kontinuierlich herunterfahren. Das funktioniert bislang erstaunlich gut.

Doch es gibt ein weiteres, noch effektiveres Instrument: das Top-down-Verfahren. Bei der Aufstellung eines Haushalts gibt der Finanzminister für jedes Ressort die maximale Etathöhe vor, unterhalb der jeder Fachminister werkeln kann. Beim klassischen Bottom-up-Verfahren stellt dagegen jeder Minister erst sein Wunschprogramm vor, der Kassenwart muss dann die Ausgaben nach unten verhandeln, wobei die Kompromisslinie in der Regel bei der zulässigen Schuldengrenze liegt.

Die Bundesregierung hat sich das Top-down-Verfahren von den nordischen Ländern abgeschaut, erklärt Finanzstaatssekretär Werner Gatzer. Die Wirkung ist verblüffend groß: Allein der Bund hätte jetzt 100 Milliarden Euro mehr Schulden, wenn er sich nach dem alten Verfahren auf dem Abbaupfad der Schuldenbremse bewegt hätte. Mit der Top-down-Methode konnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble indes die Ausgaben im Griff behalten und die zusätzlichen Steuereinnahmen vollständig in den Defizitabbau stecken. Ein Modell für alle Länder und Kommunen!

Ohne die schwere Finanzkrise und den bedrohlichen Anstieg der Staatsverschuldung hätte der Kampf gegen die öffentliche Verschwendung weiterhin an Don Quichotte und die Windmühlen erinnert. So aber zeigt sich: Verschwendung ist kein gottgegebenes Schicksal. Aber auch kein Selbstläufer.

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