Versicherungsentlastungsgesetz Krankenkassenbeitrag kann möglicherweise stärker gesenkt werden

Der Gesetzlichen Krankenversicherung geht es auf Grund der Wirtschaftslage gut. Viele Versicherte können nun auf eine stärkere Beitragsentlastungen zum neuen Jahr hoffen.

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Die tatsächliche Höhe ihres jeweiligen Zusatzbeitrags für 2019 legen die Kassen selbst fest. Quelle: dpa

Berlin Für viele gesetzlich Krankenversicherte könnten die Beitragsentlastungen zum neuen Jahr etwas stärker ausfallen als bisher beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium will am Freitag bekanntgeben, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Vergleich zu diesem Jahr um 0,1 Punkte auf 0,9 Prozent des Bruttolohns sinkt.

Ressortchef Jens Spahn (CDU) sagte, die Wirtschaft laufe gut, daher gehe es auch der Gesetzlichen Krankenversicherung so gut wie selten. „Davon sollen auch die Beitragszahler profitieren.“ Ziel sei, dass unter dem Strich alle Versicherten mehr Netto in der Tasche haben.

Die tatsächliche Höhe ihres jeweiligen Zusatzbeitrags für 2019 legen die Krankenkassen nun erst noch selbst fest. Je nach Finanzlage dürfen sie vom Durchschnittswert abweichen. Der gesamte Beitrag umfasst daneben auch den allgemeinen Satz von derzeit 14,6 Prozent.

Vom Bundestag bereits beschlossen ist eine Entlastung für alle Beitragszahler zum 1. Januar 2019. Ab dann wird auch der bisher von den Kassenmitgliedern allein zu tragende Zusatzbeitrag zur Hälfte von den Arbeitgebern bezahlt - so wie der allgemeine Satz. Damit werden Arbeitnehmer und Rentner um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Den Spielraum für eine Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags hatte der zuständige Schätzerkreis von Bundesgesundheitsministerium, Bundesversicherungsamt und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kürzlich bekanntgegeben.

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